Der Mann wurde vom zuständigen Staatsanwalt wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden, Landfriedensbruch und Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot zu einer Geldstrafe von 14'300 Franken verurteilt – davon 4'400 Franken unbedingt. Zudem muss er eine Busse von 1'500 Franken und amtliche Kosten von 1'210 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ob der Verurteilte die ganze Summe von 17'010 Franken zahlen muss, ist offen. Von der Geldstrafe wurden nur 40 Tagessätze unbedingt ausgesprochen, der Rest wird ihm bei einer Probezeit von drei Jahren erlassen. Der Verurteilte wird somit für seine Taten mit mindestens 7'110 Franken vom Staat zur Kasse gebeten.
Wie die Luzerner Staatsanwaltschaft mitteilt, ist der 27-jährige Verurteilte mehrfach einschlägig vorbestraft.
Am 16. August 2014 kam es in der Stadt Luzern nach dem Fussballmatch FC Luzern gegen den FC Zürich zu Ausschreitungen zwischen den beiden Fangruppierungen. Fünf Polizisten wurden dabei verletzt. Zudem entstand Sachschaden von über 30'000 Franken.
Der Verurteilte hat sich vor dem Luzerner Fanlokal «Zone 5» im Pulk der Hooligans aufgehalten und diese zum Teil koordiniert.
Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden führen aktuell noch Untersuchungen gegen drei weitere mutmassliche Täter, welche an den Ausschreitungen beteiligt waren. Weitere Abklärungen zur Identifikation der Randalierer laufen. (vsc/SDA)