Das Rütli an den Gestaden des Vierwaldstättersees: Hier wurde der Legende nach 1291 der Rütlischwur geleistet. Die Rütliwiese gilt als symbolischer Gründungsort der Schweiz.
Das passt nicht allen. Eine Gruppe unbekannter Aktivisten hat die Rütliwiese verunstaltet. Wann es passierte, ist unbekannt. Als Beweis wurde am Donnerstag ein Paket mit Bekennerschreiben und einem angeblichen Stück der Wiese an die BLICK-Redaktion geschickt. Absender: eine selbsternannte «Guerillagruppe» mit dem kryptischen Namen «Null».
«Sie soll Wiese sein dürfen und muss nicht Symbol bleiben»
«Wir haben die Rütliwiese entführt!», heisst es in diesem Schreiben. «Die mit dem Kuhdreck. Wir haben sie mitgenommen. Sie war feucht und weich.» Der Wiese gehe es den Umständen entsprechend gut. «Wir kümmern uns gut um sie», schreiben die Bekenner weiter. Ihr Motiv: Sie stören sich an der Symbolik der Wiese. «Sie soll Wiese sein dürfen und muss nicht Symbol bleiben», lautet die Forderung der Aktivisten. Und: «Alle Symbole sollen fallen.»
Hinter der Gruppe Null steckt unter anderem Journalist Benjamin von Wyl, der als Sprachrohr der Gruppe fungiert. Im Bekennerschreiben sind eine Webseite und der Twitter-Hashtag #nullvision angegeben. Dort sind Texte zu finden, in denen die «Selbsthilfegruppe 0» als Gruppe von «verzweifelten» Menschen beschrieben wird, die «Rassisten-Alternativlosigkeit» und «neoliberale Vereinnahmung» erleben.
Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), welche die Rütliwiese verwaltet, hat von der frechen Aktion erfahren. «Das geht nicht. Wir werden den Schaden prüfen. Falls die Wiese wirklich beschädigt wurde, werden die Verantwortlichen dafür aufkommen müssen», sagt SGG-Geschäftsführer Lukas Niederberger.
Auch inhaltlich kritisiert er die Aktion: «Inhaltlich sehe ich in der Begründung der Aktion einen Widerspruch: Wenn die Wiese wirklich so unbedeutend wäre, dann hätten sie das nicht machen müssen.»
So schnell wird also nicht Gras über die Sache wachsen. (pma)
PS: Natürlich wird BLICK das erhaltene Stück Rütliwiese wieder an den Ursprungsort zurückschicken bzw. der SGG übergeben.