Herbst 2006 in Lausanne: Die Polizei wird alarmiert von einem Bewohner: In einem Gebäude sei ein Schuss gefallen. Die ausgerückten Polizisten untersuchen das Haus. Finden nichts Verdächtiges vor. Stossen dann aber auf einen Besoffenen, der vor dem Lift seinen Rausch ausschläft.
Die Beamten wecken den Mann und verlangen seinen Ausweis. Die «Promille-Ruhestörung» findet dieser aber gar nicht lustig. Er rempelt die drei Polizisten an. Und pöbelt. Ein Polizist kommt so richtig dran. Er bezeichnet diesen als Vollidioten. Und legt noch einen drauf: «Du 30-jähriger Klugscheisser», schimpft er zu ihm.
Viel Geld für ein dummes Wort
Gar keine kluge Aussage. Denn die Beleidigung hat Folgen: Die Polizisten erstatten Anzeige gegen den Mann. Im Januar 2009 wird der Rüppel zu 20 Tagessätzen à 130 Franken und einer 500-fränkigen Busse verurteilt.
Das will er aber nicht einfach so hinnehmen: Der Pöbler legt Beschwerde ein. Der Fall kommt vors Bundesgericht. Und dort wird das Wort «Klugscheisser» zum Thema der Verhandlungen. Der Mann streitet nicht ab, das gesagt zu haben. Aber der Ausdruck könne durchaus auch positiv gemeint sein, lässt er verlauten.
Davon will das Gericht nichts wissen. «Klugscheisser» sei an diesem Abend einfach nur «verächtlich» gewesen. Die Richter hielten an der Strafe fest. Fürs zusätzliche Verfahren gabs aber nochmals eine Rechnung von 4000 Franken.
Überhaupt muss sich die Lausanner Polizei so einiges gefallen lassen. Es vergeht kaum eine Woche ohne Beschwerde von Beamten. «Seit anfangs Jahr haben wir 61 Strafanzeigen von Polizisten bekommen wegen Beleidigungen», erklärt der Lausanner Polizeisprecher Jean-Philippe Pittet gegenüber «24heures». Im 2008 gabs 96 gewalttätige Übergriffe gegen Lausanner Stadtpolizisten. (spj)