Ein ehemaliger Polizist aus dem Kanton Freiburg steht seit Freitag in einem Berufungsprozess vor dem Kantonsgericht. Der Mann soll von einem irakischen Asylbewerber sexuelle Dienste angenommen haben, im Gegenzug für das Versprechen, diesem bei der Aufenthaltsbewilligung zu helfen.
Das erstinstanzliche Gericht verurteilte den 63-jährigen Ex-Polizisten im Frühjahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten wegen Ausnutzung einer Notlage und Bestechlichkeit.
Der Angeschuldigte pocht auf seine Unschuld und verlangt einen Freispruch. Auch die Staatsanwaltschaft hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt und verlangt eine bedingte Strafe von 24 Monaten.
Der Fall geht auf das Jahr 2010 zurück als der heute 63-Jährige noch im Polizeidienst war. Er soll mit dem Kläger dreimal sexuellen Kontakt gehabt haben und ihm dafür versprochen haben, bei der Verwaltung ein gutes Wort für ihn einzulegen.
Der Angeschuldigte bestreitet dies. Seine Anwältin spricht von Verleumdung. Der Asylbewerber habe versucht, mit den Anschuldigungen seiner Ausschaffung zu entgehen, sagte die Anwältin des Angeklagten, Cyrielle Friedrich.
Der Iraker sei zu allem bereit gewesen, um in der Schweiz bleiben zu können. «Nun hat er mit seinem Ränkespiel sieben lange Jahre gewonnen», wie die Anwältin ihre Sicht der Dinge darlegte.
Das Kantonsgericht wird sein Urteil schriftlich bekanntgeben. Noch offen ist, ob es dies bereits am Freitag tut.