Trotz Haft und Busse
Puber verkritzelt wieder Zürich

In Wien geschnappt, in Zürich wieder aktiv: Vom verurteilten Sprayer Puber ist ein neues Werk aufgetaucht. Die Justiz ermittelt derweil auch hier gegen den Zürcher.
Publiziert: 23.07.2015 um 17:01 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:30 Uhr
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Pubers neustes Werk: Ein roter Schriftzug in der Zürcher NEO-Bar.
Foto: Céline Trachsel

Der Schriftzug ist frisch, der Stil unverkennbar: Puber ist zurück und sprayt wieder. Entdeckt wurden die Kritzeleien in der «NEO»-Bar in der Zürcher Europa-Allee.

«Ja, er war es», sagt Betreiber Gregory Schmid, der den Sprayer persönlich kennt. «Er hat zuerst unsere Bar verkritzelt, darauf sagten wir ihm, dass er das lassen soll. Stattdessen haben wir ihm dafür eine offizielle Wand im Untergeschoss zur Verfügung gestellt.» Dort gelten die «Puber»-Schriftzüge offiziell als Kunst, sind legal und werden nicht entfernt.

Zürcher Justiz ermittelt schon länger

Das gilt nicht für alle Werke von Zürichs umtriebigstem Sprayer. Vor genau einem Jahr wurde der 31-jährige Puber, der mit richtigem Namen Renato S. heisst, in Wien zu 14 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Ihm wurden 232 Schriftzüge und eine Schadenssumme von über 50 000 Euro angehängt. Allerdings war er nach dem Urteil ein freier Mann, denn: Die Strafe hatte er bereits in U-Haft abgesessen.

In Zürich behält man Renato S. alias Puber nicht erst seit dem Wiener Prozess genau im Auge. Schon vorher ermittelte die Justiz gegen den Sprayer, wie Staatsanwalt Urs Lechner gegenüber Blick.ch bestätigt.

Täter «in flagranti» zu erwischen, wäre effizienter

«Allerdings ist es in solchen Fällen oft schwierig, eine ausreichende Beweislage zu schaffen», so Lechner. Bloss, weil an einer Wand «Puber» stehe, sei das Delikt noch nicht zwingend auch dem Sprayer anzuhängen. «Den Täter ‹in flagranti› zu erwischen wäre weitaus effizienter», erklärt Lechner.

Ob es für Puber in Zürich überhaupt zu einer Verurteilung kommen wird, ist noch nicht sicher. «Das hängt von verschiedenen Punkten ab», sagt Lechner. «Je nachdem, was Puber durch Beweismittel und Eingeständnisse nachgewiesen werden kann, fällt auch das Strafmass aus.» Die abgesessenen Monate in Österreich würden ihm aber angerechnet. (ct/cat)

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