Was machen, wenn im Abfall 3,5 Millionen Franken liegen? Den Batzen einfach einstecken?
Susanne (43) und Georg M. (49) aus Bamlach in Baden-Württemberg (D) widerstehen der Versuchung. Sie bringen den Koffer zur Polizei. Heute, drei Jahre nach dem spektakulären Fund auf dem Camping La Palma in Lugano TI, bereut es das Paar. «Wir haben keinen Rappen Finderlohn erhalten», so die gelernte Krankenschwester Susanne M. «Ist man so ehrlich, muss man belohnt werden.»
Es ist der 1. August 2009. Spätnachmittag. Susanne und Georg M. machen mit ihren Zwillingen Ben David und Lilli Marie (7) Ferien auf dem Zeltplatz. Ofenbauer Georg M. geht tanken. Am Weg zum Camping wirft er eine leere Bierbüchse in einen Kübel, entdeckt daneben einen dunkelgrauen Samsonite-Aktenkoffer.
Dann die Überraschung: Der Koffer ist vollgestopft mit 1000-Franken-Noten! Georg M. ruft die Polizei. Die zählt das Geld: 3,5 Millionen Franken! 53'000 Franken sind echt, der Rest Falschgeld. Georg M. freut sich auf zehn Prozent Finderlohn. «Immerhin 5300 Franken. Geld, das wir gut gebrauchen könnten», sagt er.
«Jetzt sind wir klüger»
Wenig später meldet sich der Kofferbesitzer bei der Polizei. Er sei ein Betrugsopfer, habe Euro zu einem Superkurs in Franken wechseln wollen.
Doch die Geldwechsler seien Gangster, drehten ihm Blüten an. Wütend wirft er den Koffer weg. «Wir haben versucht, den Namen des Besitzers zu erfahren, um nach dem Finderlohn zu fragen. Vergebens. Im Juli 2011 schrieb uns der Staatsanwalt, man würde unsere Adresse an die Anwälte des Besitzers weiterleiten. Seitdem herrscht absolute Funkstille.»
«Der Inhalt des Koffers hat mit einem Verbrechen zu tun», sagt Polizeisprecher Renato Pizzoli. «Bleibt er konfisziert, gibts keinen Finderlohn.»
Bekommt der Kofferbesitzer die 53'000 Franken zurück, ist der Finderlohn dennoch nicht garantiert. «Er ist nicht verpflichtet, ihn zu zahlen», sagt Pizzoli. «Familie M. müsste den Finderlohn zivilrechtlich einklagen.»
«Das hat man nun von seiner Ehrlichkeit», klagt Susanne M. «Hätten wir das Geld doch behalten. Jetzt sind wir klüger.»
* Name der Redaktion bekannt
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Familie M. handelte richtig. Wer mehr als zehn Franken findet, muss das melden. Unterschlagung ist strafbar. Wer gestohlene Ware findet, hat keinen Anspruch auf Finderlohn. Generell sieht das Gesetz ein Recht auf Finderlohn vor. Richtwert: 10 Prozent. «Weigert sich der Besitzer, kann er vor Gericht erstritten werden», so der Zürcher Anwalt Martin Steiger.
Familie M. handelte richtig. Wer mehr als zehn Franken findet, muss das melden. Unterschlagung ist strafbar. Wer gestohlene Ware findet, hat keinen Anspruch auf Finderlohn. Generell sieht das Gesetz ein Recht auf Finderlohn vor. Richtwert: 10 Prozent. «Weigert sich der Besitzer, kann er vor Gericht erstritten werden», so der Zürcher Anwalt Martin Steiger.