Telefonranddaten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Heute werden diese Daten sechs Monate lang aufbewahrt. Der Bundesrat wollte die Frist ursprünglich auf zwölf Monate verlängern. Damit hätten die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten länger auf die Daten zugreifen können.
Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat zeigten sich zunächst damit einverstanden. Auf Antrag seiner Rechtskommission kam der Ständerat aber auf den Entscheid zurück und beschloss, bei sechs Monaten zu bleiben. Dem hat am Donnerstag nun auch der Nationalrat zugestimmt, mit 97 zu 90 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Postranddaten werden ebenfalls sechs Monate lang aufbewahrt. Dieser Entscheid dazu fiel mit 112 zu 75 Stimmen. Hier geht es vor allem um die Absender- und Empfänger-Daten von eingeschriebenen Sendungen.
Grund für die Kehrtwende in den Räten war das drohende Referendum gegen das revidierte Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Die Vorratsdatenspeicherung sei ohnehin schon umstritten, hiess es. Würde die Aufbewahrungsdauer auf zwölf Monate verlängert, könnte das die ganze Vorlage gefährden.
Eine Rolle spielte bei den Überlegungen auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die Schweiz betrifft das Urteil zwar nicht, doch löste es Diskussionen aus.
Die Kehrtwende erfolgte im Einvernehmen mit dem Bundesrat, der selbst von den ursprünglichen Plänen Abstand nahm. Die Aufbewahrungsdauer sei nicht der Kern der Vorlage, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Wichtig sei, dass das revidierte Gesetz rasch in Kraft gesetzt werden könne. Dieser Auffassung seien auch die Strafverfolgungsbehörden. Die Vorteile einer Verlängerung der Aufbewahrungsdauer wögen die politische Unruhe nicht auf.
Im Nationalrat machte sich eine Minderheit aus CVP und SVP dennoch für zwölf Monate stark. Karl Vogler (CVP/OW) stellte fest, gerade bei komplexen Kriminalfällen wie organisiertem Verbrechen und Terrorismus nähmen die Ermittlungen Zeit in Anspruch. Sechs Monate genügten nicht.
Die SVP-Fraktion war gespalten. Andrea Geissbühler (SVP/BE) und Pirmin Schwander (SVP/SZ) plädierten für zwölf Monate, Franz Grüter (SVP/LU) für sechs. Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden gespeichert, um einzelne wenige Verbrechen aufzuklären, stellte Grüter fest. Eine längere Aufbewahrungsdauer wäre unverhältnismässig.
Das Gesetz geht nun mit einer letzten Differenz zurück an den Ständerat. Umstritten bleibt zwischen den Räten, ob die Randdaten des Fernmeldeverkehrs in der Schweiz aufbewahrt werden müssen oder nicht. Der Nationalrat hatte diese Auflage ins Gesetz eingebaut.
Am Mittwoch hat er mit 114 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, dabei zu bleiben. Die Mehrheit befand, es handle sich um sensible Daten. Dass diese irgendwo auf der Welt aufbewahrt werden könnten, löse Unbehagen aus.
Sommaruga stellte sich vergeblich gegen die Bestimmung. Für die Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts sei diese nicht nötig, sagte sie. Alle in der Schweiz tätigen Unternehmen müssten das schweizerische Recht einhalten, und zwar ungeachtet davon, wo die Daten effektiv gespeichert seien.
Gemäss dem Datenschutzgesetz dürften Personendaten nur dann im Ausland aufbewahrt werden, wenn das betreffende Land einen angemessenen Schutz gewährleiste, stellte die Justizministerin fest. Das gelte auch für die Aufbewahrung der Daten in einer Cloud auf einem Server im Ausland. Sommaruga machte ausserdem geltend, es lasse sich gar nicht überprüfen, wo Daten gespeichert würden.
Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision vor allem die Grundlage für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation schaffen. Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, wenn sie über das Internet telefonieren.
Neu sollen die Strafverfolgungsbehörden zur Überwachung Verdächtiger Staatstrojaner (GovWare) in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören. GovWare soll nur zur Aufklärung von besonders schweren Straftaten eingesetzt werden dürfen, bei denen auch eine verdeckte Ermittlung zulässig wäre. Schon heute lassen die Gerichte die Programme zu, doch ist die Rechtslage umstritten.