Axt-Mord
Sweras Vater muss 17 Jahre in den Knast!

Es war Mord: Das Urteil gegen Scheragha R. ist gefällt. Für den Axt-Mord an seiner Tochter Swera kriegt er eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren.
Publiziert: 17.04.2012 um 08:41 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:24 Uhr
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Scheragha R. (53) in Handschellen, kurz nachdem er seine Tochter umgebracht hat.
Von Fabienne Riklin

19 Mal schlug der damals 51-jährige Pakistaner Scheragha R. im Mai 2010 mit einem Beil auf seine Tochter Swera in Zürich-Höngg ein. Heute hat das Bezirksgericht Zürich sein Urteil gefällt: Scheragha R. (53) wird des Mordes schuldig gesprochen und erhält eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren.

Als das Urteil gefällt wird, bleibt Scheragha R. stumm und emotionslos. Der Richter sagt bei der Urteilsverkündung, dass die Tat ein wahrer «Gewaltexzess von rücksichtsloser Brutalität» gewesen sei. Das Gericht folgt dem Antrag der Verteidigung nicht, weil aus seiner Sicht der Vater beschlossen habe, seine Tochter mit dem Tod zu bestrafen – dass die Tat nicht im Affekt geschehen sei.

Staatsanwalt Ulrich Krättli zeigt sich über das Urteil zufrieden. Ganz im Gegensatz zum Verteidiger: Er wird Berufung gegen das Urteil einlegen.

Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung wurde der Vater freigesprochen. Damals habe der Vater in einem heftigen Streit seine Tochter in die Badewanne gestossen, Wasser einlaufen lassen und versucht, einen Föhn ins Wasser zu werfen.

Zu Beginn der Verhandlung hätte Scheragha R. die Möglichkeit gehabt, das Wort zu ergreifen. Er verzichtete darauf und folgte anschliessend regungslos und stumpf dem Plädoyer des Anklägers, Staatsanwalt Ulrich Krättli. Dieser hatte einen Schuldspruch wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung und eine Haftstrafe von 20 Jahren gefordert.

Das «Massaker» in Zürich-Höngg

Nach einem Streit wollte die 16-Jährige am 10. Mai 2010 von zu Hause abhauen. Als sie ihre Sachen zusammen packte, holte ihr Vater heimlich das Beil vom Balkon und versteckt es im Schlafzimmer der Eltern. Als Swera dieses später betrat, schlug er von hinten auf sie ein.

Er habe sie «richtiggehend massakriert», so der Ankläger in seinem Plädoyer. Swera habe keine Chance gehabt, zu entkommen. Nach der Tat legte Scheragha R. das Beil auf seine erschlagene Tochter und informierte seine Frau per Telefon über den Mord. Wenig später stellte er sich ohne Gegenwehr der Polizei.

In den ersten Einvernahmen schilderte er laut Ankläger die Ereignisse detailliert. «Sie wollte einfach verschwinden, einfach weggehen. Ich habe diesen Tod wegen der Ehre gemacht», soll er in der ersten Einvernahme gesagt haben. Später habe er sich nicht mehr daran erinnern wollen und widersprüchliche Aussagen gemacht.

Sweras Lebensstil als Tatmotiv?

Vater und Tochter waren schon lange zerstritten. Swera rauchte, schminkte sich und hatte einen Freund. Scheragha R. hätte nicht verkraftet, dass sich seine Tochter von ihm und seinen Wertvorstellungen abwendete, so Krättli.

So drehte der Vater bereits drei Wochen vor der Bluttat durch: Er zerrte Swera in die Badewanne und versuchte vergebens, einen Föhn ins Wasser zu werfen. Von da an lebte Swera kaum noch zu Hause und laut dem Ankläger in Todesangst.

Gemäss Staatsanwalt Ulrich Krättli habe die Tochter so leben wollen, wie Schweizer Jugendliche in Zürich es tun. Dem Vater, der in seinen traditionellen Vorstellungen verhaftetet war, habe das nicht gepasst. Er habe die Familienehre beschmutzt gesehen und deshalb die Tochter getötet. Dennoch sprach Krättli in seinem Plädoyer nicht explizit von «Ehrenmord».

Verteidiger verlangt Freispruch von vorsätzlicher Tötung

Dann ergriff der Verteidiger Matthias Brunner das Wort. «Es spricht alles für eine Tat im Affekt», sagte Brunner in einer Verhandlungspause am Mittag zu Blick.ch. «Darum fordere ich den Freispruch von der vorsätzlichen Tötung und beantrage eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.» Die Tat sei als Totschlag zu qualifizieren.

Ausführlich schilderte Brunner in der Verhandlung aufgrund der Ausführungen des psychiatrischen Gutachters, wie sich in den Monaten und Wochen vor der Bluttat die Situation in der Familie zuspitzte. Vor allem das unkontrollierbare Verhalten der zweitältesten und die Schulschwierigkeiten der dritten Tochter habe die Eltern heillos überfordert.

«Mein Mandant hat zum Zeitpunkt der Tat unter grosser psychischer und physischer Erschöpfung gelitten», macht Brunner geltend. Als die Eltern Swera nach einem geringfügigen Ladendiebstahl vom Polizeiposten abgeholt hatten, sei das Mädchen aggressiv und ablehnend gewesen. «Er hat seine Tochter auf Knien angefleht, nach Hause zurückzukehren», sagt der Verteidiger weiter.

Schliesslich habe Swera ihrem Vater an den Kopf geschleudert, dass sie künftig ihr Geld auf dem Strich verdienen werde. Da rastete Scheragha R. aus. «Er hat seinen Kopf ausgeschaltet, seine Illusionen waren zerstört.»

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39'000 Franken Genugtuung für Geschwister gefordert

Genugtuungszahlungen in der Höhe von total 39'000 Franken verlangt die Vertreterin der drei Geschwister der getöteten 16-Jährigen vom beschuldigten Vater. Die Mutter hat auf eine Privatklage verzichtet. Die Beziehung der Geschwister sei sehr eng gewesen, führte deren Rechtsvertreterin aus. Auch nach dem gewaltsamen Tod der ältesten Schwester fühlten sie sich zwar nicht als Opfer, litten aber unter dem Stigma, Kinder eines Mörders zu sein. Alle drei litten bis heute stark unter dem Verlust ihrer Schwester. Sie hätten jedoch die Anwältin ausdrücklich gebeten, dem Gericht zu erklären, ihr Vater sei «nicht übermässig streng» gewesen und habe sie nicht geschlagen. Das in manchen Medien verbreitete Bild eines Mannes, der seine archaischen Vorstellungen mit Härte und Gewalt durchsetzen wolle, sei falsch. (sda)

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