3233 Echtzeit-Überwachungen
So oft hörte die Polizei am Telefon mit

In 3233 Fällen haben Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr eine Echtzeitüberwachung von Telefon und E-Mail angeordnet, um schwere Straftaten aufzuklären. Das sind 20 Prozent mehr als 2011 und mehr als in jedem anderen Jahr seit Beginn der Erhebung 1998.
Publiziert: 07.02.2013 um 16:22 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:29 Uhr

Bei der Echtzeit-Überwachung können Ermittler Telefongespräche von Verdächtigten praktisch simultan mithören und ihre E-Mail mitlesen. Im vergangenen Jahr verzeichnete der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) einen Anstieg dieser Überwachungen von 2699 auf 3233, wie der am Donnerstag veröffentlichten Statistik für 2012 zu entnehmen ist.

Die rückwirkenden Auskunftsbegehren stiegen von 5758 auf 6960 an und damit ebenfalls um rund einen Fünftel. Dabei gibt der Dienst für bis zu sechs Monate zurück an, mit wem ein Verdächtigter wie lange telefoniert hat.

In 4775 Fällen (+22 Prozent) übermittelte der Dienst zudem sogenannte technisch-administrative Auskünfte wie die Gerätenummer eines Mobiltelefons oder einer SIM-Karte. Durchgeführt wurden ferner 30 Postüberwachungen.

Die Zahl der Überwachungen schwanke von Jahr zu Jahr relativ stark, sagte ÜPF-Sprecher Nils Güggi auf Anfrage. Möglicherweise lasse sich die Zunahme aber auch durch den technologischen Fortschritt erklären. Beispielsweise wechselten Drogenhändler immer häufiger ihre Mobiltelefone, was zu mehr Überwachungen führe.

Im Vergleich mit der Deliktzahl werde nur in wenigen Fällen eine Überwachung angeordnet, betonte der Dienst ÜPF. Bei rund 690'000 begangenen Delikten (2011) betrage die Quote aller Überwachungen nur etwas mehr als 2 Prozent. Oftmals gingen mehrere Überwachungen zudem auf die gleiche Tat zurück.

Überwachung nur bei schweren Delikten

Angeordnet werden die Überwachungen durch kantonale Polizeien und Staatsanwaltschaften - in rund 98 Prozent der Fälle - sowie durch die Bundesanwaltschaft. Bei Echtzeit-Überwachungen muss ein Gericht jeweils überprüfen, ob sie erlaubt ist, und sie genehmigen. Der Dienst weist die Telekomunternehmen an, die Daten zu liefern.

Nur bei schweren Delikten ermöglicht die Strafprozessordnung eine Überwachung. Laut Statistik entfallen je ein Drittel der Fälle auf schwere Vermögensdelikte und Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die übrigen Überwachungen betreffen schwere Gewalt- und Sexualdelikte, Mitgliedschaft in kriminellen Organisationen und Menschenhandel.

Zuständig ist der im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) angesiedelte Dienst auch für die Notsuche nach vermissten Personen mithilfe von Telefondaten. Diese gingen im Jahresvergleich von 430 auf 421 zurück.

Weniger stark gestiegen als die Überwachungen sind die Entschädigungen, die der Bund den Fernmeldedienstanbieterinnen für die Überwachungen bezahlte. Diese erhielten 9,8 Millionen Franken (+4 Prozent). Die auftraggebenden Strafverfolgungsbehörden bezahlten dem Dienst 14,1 Millionen Franken Gebühren (+11 Prozent). (SDA)

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