Wenn man die Skandale nicht vermeiden kann, soll wenigstens niemand davon erfahren. Etwa so kann man den jüngsten Entscheid des Bundesrats zu öffentlichen Beschaffungen umschreiben. In einer Revision zum Beschaffungsrecht will die Regierung neu Beschaffungsunterlagen zum Teil vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen. Nach Abschluss eines Verfahrens soll also eine Beschaffung zur Geheimsache werden.
Dieser Entscheid ist skandalös. Das zeigt auch die postwendende Reaktion des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger. Nur eine halbe Stunde nach der Bundesratsmitteilung kritisierte er die Regierung scharf. So werde es der Bevölkerung und den Medien bald nicht mehr möglich sein, «durch Einblick in die entsprechenden Dokumente nachzuvollziehen, wie die Behörden beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen mit Steuergeldern umgehen».
Eine Aufdeckung wie jene der mutmasslichen Korruption bei Informatikprojekten im Staatssekretariat für Wirtschaft vor gut zwei Jahren durch den «Tages-Anzeiger» wäre künftig ziemlich sicher nicht mehr möglich. Bleibt der Bundesrat bei seinem Entscheid, wird er vielleicht Skandale vertuschen können. Aber sicher wird er Vertrauen verspielen.