Die Schweiz verhandelt mit dem Irak über ein Rückübernahmeabkommen. Namentlich sollen irakische Bürger, die in der Schweiz eine Strafe verbüsst haben und für die innere Sicherheit eine Gefahr darstellen, in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können.
«Wir stehen am Anfang der Verhandlungen», sagte Cathy Maret, Sprecherin des Bundesamtes für Polizei (fedpol), am Sonntag der Nachrichtenagentur sda. Sie bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag».
Zunächst gehe es darum, eine gemeinsame Verständigungsebene zu finden. Anfang Jahr fand ein Treffen mit einer irakischen Delegation in der Schweiz statt. Seither sind die zuständigen Stellen in Kontakt.
Im Zentrum stehen laut dem Zeitungsbericht Iraker oder Irakerinnen, die in der Schweiz wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation oder der Zugehörigkeit zu einer solchen Organisation verurteilt worden sind. Maret erwähnte dabei den Fall der so genannten Schaffhauser IS-Zelle.
Gefährdung der inneren Sicherheit
In diesem Fall waren drei Iraker im März 2016 vom Bundesstrafgericht wegen Unterstützung des IS zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden (BLICK berichtete). Einer von ihnen hat diese Strafe bereits im vergangenen Jahr abgesessen, wehrt sich aber vor dem Bundesrat als letzter Instanz gegen eine Ausweisungsverfügung.
Für die beiden anderen Iraker bestätigte das Bundesgericht zwar im vergangenen März die Schuldsprüche, war aber mit der Strafzumessung nicht einverstanden. Das Bundesstrafgericht war in den Augen der Lausanner Richter von einer zu hohen Höchststrafe ausgegangen und muss in ihrem Fall nun noch einmal über die Bücher gehen.
Neben Terrorismus könnte das Abkommen, über das Bern und Bagdad verhandeln, auch andere schwere Straftaten betreffen, deren Urheber die innere Sicherheit in der Schweiz gefährden. Noch offen ist die Frage, ob vor einer Ausweisung ins Heimatland jeder Fall gesondert geprüft werden müsste.
Etwa 60 Verfahren
Die Schweiz ist allerdings verpflichtet, für die Sicherheit von Ausgewiesenen im Heimatland zu garantieren, namentlich wenn es dort Todesstrafe und Folter gibt. Zur im Zeitungsbericht aufgeworfenen Frage, ob eine Nichtregierungsorganisation diese Aufgabe übernehmen könnte, äusserte sich fedpol-Sprecherin Maret nicht.
Zurzeit führt die Bundesanwaltschaft rund 60 Strafverfahren gegen Personen, die sich Organisationen wie dem IS angeschlossen oder entsprechende Schritte unternommen haben. Ein Rückübernahmeabkommen mit Irak gibt es gemäss der im Internet aufgeschalteten Liste des Staatssekretariats für Migration (SEM) nicht. (SDA)