Der Mann gilt als Schlüsselfigur zur Aufklärung der NSU-Morde. Ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz (BJ) sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, Marschner werde nicht ausgeliefert. Das BJ habe am Freitag das zuständige Sächsische Staatsministerium für Justiz darüber informiert, dass es das Auslieferungsersuchen abgelehnt habe.
Die Prüfung der Unterlagen hat laut dem BJ ergeben, dass der Marschner zur Last gelegte Sachverhalt keine Handlung darstellt, welche nach schweizerischem Recht mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Das ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass die Schweiz jemanden ausliefert.
Über das Auslieferungsgesuch hatte diese Woche «Zeit Online» berichtet. Gemäss den Angaben dürfte sich das Auslieferungsgesuch auf das Delikt der Insolvenzverschleppung stützen. Weil dieses in der Schweiz nicht strafbar sei, hätten die deutschen Behörden zunächst auf ein Auslieferungsgesuch verzichtet, hiess es.
Der deutsche Neonazi Marschner war unter dem Tarnnamen «Primus» als Informant für den deutschen Verfassungsschutz tätig gewesen. Er lieferte diesem jahrelang Informationen aus Zwickau, wo sich die Mitglieder des NSU Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe versteckten.
Marschner betrieb unter anderem eine Baufirma und einen Laden. In diesen Geschäften soll er Mundlos und Tschäpe beschäftigt haben. 2007 ging eine seiner Firmen pleite. Er versäumte es aber, Insolvenz zu melden. Die deutschen Behörden erliessen deshalb Haftbefehl gegen Marschner.
Dieser setzte sich ins Ausland ab und wurde 2009 in Deutschland in Abwesenheit wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. 2012 wurde bekannt, dass Marschner in der Schweiz lebt. Er soll von den Schweizer Strafverfolgungsbehörden befragt worden sein. Opferanwälte forderten, dass Marschner im Prozess aussagt.
Der NSU-Prozess gegen mutmassliche deutsche Rechtsterroristen dauert schon mehr als drei Jahre. Beate Zschäpe ist wegen zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen angeklagt. Fast alle Taten waren rassistisch motiviert. (SDA)
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