Das jahrelange Tauziehen zwischen den Behörden und dem Raubtierhalter René Strickler (65) steht kurz vor dem Ende. Und es scheint sich vorerst kein Happy End für den ehemaligen Zirkus-Dompteur und seine geliebten Raubkatzen abzuzeichnen.
Das Bundesgericht hat Stricklers Beschwerde gegen den Räumungsbefehl für seinen Tierpark in Subingen SO abgewiesen. Somit steht fest: Er muss das Gelände verlassen. Definitiv. «Die Räumung ist nur noch eine Frage der Zeit», bestätigt Alain Hervouêt, stellvertretender Vorsteher des Oberamts Region Solothurn, auf Anfrage. Alle rechtlichen Mittel Stricklers seien ausgeschöpft.
Strickler selbst will davon nichts wissen. Trotz der Niederlage vor Bundesgericht zeigt sich der Tierliebhaber zuversichtlich. «Uns war bereits klar, dass das Gericht so entscheidet», sagt er zu BLICK. «Wir konnten aber wertvolle Zeit gewinnen.»
Man stecke schon seit längerer Zeit in Verhandlungen mit einem Investor. Rund 12 Millionen Dollar muss Strickler für das 50'000 Quadratmeter grosse Grundstück auftreiben. «Keine einfache Aufgabe», wie der 65-Jährige selbst zugibt. Man sei aber kurz vor einem Abschluss. Alles, was er brauche, sei noch etwas Zeit. Einem möglichen Umzug der Tiere blickt er seit jeher kritisch entgegen: «Das würden sie seelisch nicht überstehen.»
20 Tiger, Löwen, Bären und Pumas
Auf dem Gelände des Raubtierparks leben an die zwanzig Tiger, Löwen, Bären und Pumas sowie mehrere Hunde, Ziegen und Schweine. Das Land, auf dem sich der Park befindet, gehört der Solothurner Immobiliengesellschaft Espace Real Estate AG.
Diese würde die Vollstreckung nach dem jahrelangen Hin und Her gerne so schnell wie möglich hinter sich bringen. Doch wohin mit den Raubtieren? Unterbringen? Oder gar einschläfern? Für Strickler ein Horrorszenario: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass Espace Real Estate so weit geht.»
Die Gespräche verliefen konstruktiv. Die Immobilienfirma habe immer wieder betont, dass ihr das Wohl der Tiere ebenfalls am Herzen liege. Aber: «Wenn die Beamten morgen vor meiner Haustüre stehen und die Tiere mitnehmen wollen, kann ich nichts dagegen tun», so Strickler.
Und was sagt die Vollzugsbehörde? «Wenn es tatsächlich soweit ist, lautet unser Auftrag: Räumung des Geländes UND Unterbringung der Tiere», sagt Alain Hervouêt. Diesem werde man besten Gewissens nachkommen. Eine Einschläferung der Tiere sei die allerletzte Option und komme derzeit nicht in Frage.
«Abklärungen sind seit längerer Zeit in Gang. Für einen Teil der Tiere konnte bereits ein Unterbringungsplatz in der Schweiz gefunden werden», versichert Hervouêt. Für den Verbleib der restlichen Tiere strebe man eine gemeinsame Lösung mit Besitzer Strickler an.
Katz- und Mausspiel mit den Behörden
Das Richteramt Bucheggberg-Wasseramt hatte Strickler Anfang Mai unter Strafandrohung verpflichtet, dass er Tiere und Material bis spätestens am 14. Juli vom Gelände abziehen muss. Es wies das zuständige Oberamt an, die Räumung zwangsweise durchzuführen – sollte Strickler die Anordnung nicht befolgen.
Gegen diesen Entscheid legte der Raubtierbesitzer Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er wollte damit Zeit gewinnen, um die Finanzierung für den Kauf des Geländes zu sichern, wie er sagte.
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass Strickler in seiner Beschwerde die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung der Räumung nicht bestritten habe. Vielmehr habe er sich zu den Schwierigkeiten einer neuen Unterbringung seiner Tiere geäussert.
Er habe zudem beantragt, das Grundstück mindestens ein weiteres Jahr nutzen zu dürfen. Das Bundesgericht hält dazu ausdrücklich fest, dass dieser Punkt nicht mehr zur Debatte stehe. Das Mietverhältnis sei rechtskräftig beendet worden.
Strickler hatte mit der Espace Real Estate im Februar 2014 einen Vergleich abgeschlossen. Darin verpflichtete er sich, das Gelände bis Ende 2015 zu räumen. Er wisse also seit diesem Datum, dass er das Areal verlassen müsse. Die Vorinstanzen hätten ihr Ermessen zu diesem Punkt nicht verletzt, sondern grosszügig zu seinen Gunsten ausgeübt.
Die Vermieterin kündigte den Vertrag 2009. Das Mietverhältnis wurde anschliessend aber zwei Mal erstreckt. Jetzt ist die Gnadenfrist für Strickler und seine Raubtiere aber endgültig abgelaufen. Ein weiterer Aufschub ist mit dem Urteil des Bundesgerichts nicht mehr möglich – eigentlich. (gr/SDA)
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