Die SRF-Sendung «Arena» über die Glaubwürdigkeit der Medien hat eine Rekordzahl an Beschwerden ausgelöst: Nach einem Disput zwischen dem Historiker Daniele Ganser und SRF-Moderator Jonas Projer sind beim SRG-Ombudsmann 492 Beanstandungen eingegangen. Die Inhalte der Beanstandungen waren alle ähnlich.
«492 Beanstandungen sind gegen die Arena-Sendung eingegangen - das ist die höchste Anzahl, seit es die Ombudsstelle gibt», sagte Roger Blum, der Ombudsmann der SRG, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. «Ausnahmslos alle Beanstandungen fallen zugunsten des Gastes, Daniele Ganser«, aus.
Es sind weit mehr als doppelt so viele als der vorherige Spitzenplatz in Sachen Beanstandungen. Dieser hatte bislang TV-Talker Roger Schawinski inne. Seine Sendung mit Satiriker Andreas Thiel hatte mit 185 aber deutlich weniger Beschwerden provoziert.
E-Mail veröffentlicht ohne Einwilligung
Daniele Ganser ist Historiker und Publizist. Er war im Februar in die Sendung «Trumps Krieg» eingeladen worden, um als einer von zwei Gästen, die den Medien misstrauen, über Vertrauen oder Misstrauen in die Medien zu diskutieren. Dabei ist es zu einem Disput zwischen ihm und dem Moderator gekommen, der die Welle an Beanstandungen ausgelöst hat.
Gemäss Blum haben ausnahmslos alle beanstandet, dass Ganser unfair oder diskriminierend behandelt worden sei. Zudem habe der Sender eine E-Mail Gansers veröffentlicht, ohne dessen Einwilligung eingeholt zu haben.
Viele Zuschriften aus dem Ausland
»Interessant ist, dass die Inhalte der Beschwerden teilweise sehr ähnlich sind«, sagte Blum. Weiter sei bemerkenswert, dass ein beträchtlicher Teil der Schreiben aus dem Ausland - aus Deutschland, Österreich, Südtirol, Luxemburg und Holland - gekommen sei. Wegen seiner Auftritte im Ausland hat Daniele Ganser gemäss Blum dort eine «beachtliche Fangemeinde».
Der Ombudsmann muss nun die fast 500 Texte sichten, die Hauptargumente zusammenfassen und in einem Schlussbericht eine Einschätzung abgeben. Dabei wird er medienethische Grundsätze berücksichtigen. Ferner komme das Radio- und Fernsehgesetz zum Zug.
Zu beachten gilt es gemäss Blum auch, dass es sich um eine Diskussions- und nicht um eine Informationssendung handle. «Das Bundesgericht macht hier einen Unterschied", erklärt er. In einer Diskussionssendung könne der Moderator - anders als bei einer Informationssendung - nicht zu 100 Prozent auf den Inhalt Einfluss nehmen.
Derzeit arbeitet gemäss Blum auch das SRF an einer Stellungnahme. Beides zusammen wird Anfang April den Beanstandern zugeschickt. Ihnen wird es offen stehen, ob sie anschliessend an die Unabhängige Beschwerde-Instanz von Radio und Fernsehen (UBI) gelangen möchten. Dafür braucht es pro UBI-Beschwerde die Unterschrift von 20 Personen. (SDA)
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