Seit dem 1. Januar beschlagnahmt die Polizei fast täglich Autos
Raser, jetzt gehts euch an den Wagen

Seit dem 1. Januar kann die Polizei bei Rasern härter durchgreifen. Beschlagnahmungen sind in Zukunft weniger leicht anzufechten.
Publiziert: 13.01.2013 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:17 Uhr
Radar gegen Raser: Schnellfahrern nimmt die Polizei künftig das Auto weg.
Foto: Keystone
von Britta Krauss

Mit 222 Sachen donnerte am Montag ein 25-Jähriger im Porsche Cayenne über die A1 – mehr als 100 km/h zu schnell. Sein Auto wurde beschlagnahmt.

Mit 154 Stundenkilometern fuhr am Donnerstag ein Deutscher (46) im BMW X6 bei Eiken AG – 74 km/h zu schnell. Sein Auto wurde beschlagnahmt.

Mit 149 km/h hat die Polizei am Samstag auf dem Bözberg AG einen 22-Jährigen in seinem Seat geblitzt – 69 km/h zu schnell. Sein Auto wurde beschlagnahmt.

Härtere Strafen, Billett weg, Auto weg

Den Rasern gehts an den Wagen! Seit dem 1. Januar gelten strengere Bestimmungen.

«Rasen gilt als Straftat, das Auto somit als Tatwaffe. Das macht es den Behörden leichter, Temposündern das Auto wegzunehmen», sagt Silvan Granig von der Stiftung Roadcross Schweiz.

Elisabeth Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt: «Es ist davon auszugehen, dass bei Erfüllung eines Rasertatbestandes jetzt vermehrt beschlagnahmt wird.» Man habe bereits Vorkehrungen getroffen, mehr Autos unterbringen zu können. 

Auch in anderen Kantonen wie Thurgau oder Basel-Landschaft rechnen die Staatsanwaltschaften mit mehr eingezogenen Raserautos. Häufig stehen die konfiszierten Wagen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Wenn es eng werde, könne man zur Not Privatgaragen dazumieten, heisst es bei der Kantonspolizei St. Gallen.

Das Auto gilt neu als Tatwaffe

Bis zur Neuregelung am 1. Januar war es für die Behörden schwieriger, bei Geschwindigkeitsexzessen hart durchzugeifen: «Die Staatsanwaltschaft hat nicht systematisch Autos beschlagnahmt. Ausserdem fochten die Raser die Entscheidung häufig an, bekamen ihr Fahrzeug schon vor einem Gerichtsprozess zurück», heisst es bei Roadcross. Dass ein Gericht einen Wagen endgültig einzog, war eher die Ausnahme als die Regel.

Der Zürcher Staatsanwalt Jürg Boll: «Mit der neuen Regelung können Richter Raserautos einfacher einziehen. Ihr Urteil wird sich schwerer anfechten lassen.»

Wichtig ist für Boll jedoch etwas anderes: «Der Richter entscheidet jetzt, was mit dem Erlös eines verwerteten Fahrzeugs passiert. Früher bekam in Zürich der Raser das Geld – abzüglich Verfahrenskosten, Geldstrafen und Bussen – und konnte sich sofort ein neues Auto kaufen.» Auch in anderen Kantonen wie Aargau oder Basel-Landschaft war es üblich, dem Raser das Geld auszuhändigen. Boll:  «Jetzt kann der Erlös auch in die Staatskasse fliessen.»

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