St.-Gallen-Fan zündete Spreng- und Rauchkörper in Luzern
Bundesanwalt klagt erstmals Pyro-Chaoten an

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Schweizer (23) erhoben, der im Super-League-Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen am 21. Februar 2016 im Stadion Spreng- und Rauchkörper gezündet hat. Es ist das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft Anklage wegen eines Pyro-Falls einreicht.
Publiziert: 31.03.2017 um 11:09 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 08:05 Uhr
Bundesanwalt klagt erstmals gegen Pyro-Chaoten
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St.-Gallen-Fan zündete Rauchkörper in Luzern:Bundesanwalt klagt erstmals gegen Pyro-Chaoten

Dem Schweizer war laut Bundesanwaltschaft gelungen, mehrere Spreng- und Rauchkörper ins Stadion zu schmuggeln. Dank der Auswertung von Überwachungsaufnahmen konnte dem St.-Gallen-Fan nachgewiesen werden, dass er das pyrotechnische Material aufs Spielfeld geworfen hatte. Laut der Bundesanwaltschaft nahm er damit in Kauf, dass Personen zu Schaden kommen. Ausserdem entstanden Schäden an Einrichtung und Rasen.

Die Partie musste damals bereits nach zwei Minuten unterbrochen werden, weil die St. Gallen-Fans Pyros gezündet und aufs Spielfeld geworfen hatten. Die Espen-Spieler mussten danach ihre Fans zur Vernunft bringen.

Eine Person aus einem benachbarten Sektor in der Swissporarena wurde «nachhaltig verletzt», so die Bundesanwaltschaft. Der 48-jährige Mann, der sich auf der Sitztribüne neben dem Gäste-Fan-Sektor befand, erlitt Verletzungen am Gehör. Er erlitt einen massiven Hörverlust auf mindestens einem Ohr und musste operiert werden.

So lautet die Anklage

Bei einer Durchsuchung zu Hause beim Pyro-Werfer im Kanton Appenzell Ausserrhoden fand die Polizei rund 100 Kilogramm diverses, pyrotechnisches Material, wie die Luzerner Polizei im März 2016 meldete.

Konkret geht es bei der Anklage um den Tatbestand der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung, begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung und mehrfache Wiederhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Dass sich die Bundesanwaltschaft mit einem derartigen Fall befasst, gab es noch nie. Sie begründet ihre Zuständigkeit mit der Art der Sprengkörper. Weiter gehe es um den Vorsatz, das explosive Material an einem Ort zu verwenden, wo eine «konkrete Gefährdung für Menschen und/oder Gegenstände in Kauf genommen werden muss», heisst es im Communiqué.

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