Wegen Verbot in St. Galler Gefängnis
Strafe für Knast-Sex

Zwei Insassen des Massnahmenzentrums Bitzi im Toggenburg hatten verbotenerweise Sex – und werden nun dafür bestraft.
Publiziert: 02.03.2017 um 15:04 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:52 Uhr
Im Massnahmenzentrum Bitzi herrscht ein Sex-Verbot.
Foto: ZVG
Im Massnahmenzentrum Bitzi herrscht ein Sex-Verbot.
Foto: ZVG

Knast-Intermezzo mit Folgen: Im Gefängnis Bitzi in Mosnang SG wurden zwei Insassen beim Sex erwischt – nun müssen sie die Konsequenzen tragen. Sexuelle Kontakte sind im Toggenburger Massnahmenzentrum nämlich verboten. Für den Sex kassierten beide eine Ausgangssperre.

Doch wieso ist Sex im Knast überhaupt verboten? Zum Beispiel, weil er nicht immer auf gegenseitigem Wunsch basiert. «Wir haben im Vollzug die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese Menschen nicht unter die Räder kommen», sagt Joe Keel, Leiter des St. Galler Amtes für Justizvollzug zu «SRF» «Das kann in einer sexuellen Beziehung sehr wohl sein.»

Doch auch eine einvernehmliche sexuelle Beziehung wird unterbunden. Grund: «Das erschwert das Zusammenleben in der Gruppe massiv und stört die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugseinrichtung.» Zudem könne es auch vorkommen, dass Geld involviert sei.

Joe Keel ist der Leiter des St. Galler Amtes für Justizvollzug.
Foto: KEY
Joe Keel ist der Leiter des St. Galler Amtes für Justizvollzug.
Foto: KEY

Auch das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung kann nicht am Verbot rütteln, sagt Keel. «Ein Vollzug ist mit Einschränkungen verbunden, und das gilt auch für das Ausleben der Sexualität. Hinzu kommt unser Auftrag des Sanktionenvollzugs, also Rückfälle oder neue Straftaten zu verhindern. Und just bei Sexualdelinquenten müssen wir besonders genau hinschauen.»

Gleichzeitig ist momentan ein Familienzimmer im Massnahmenzentrum geplant: Dort sollen sich Insassen des geschlossenen Vollzugs mit ihrem Partner, der Partnerin, um «familiäre Beziehungen stärken» zu können. (kra)

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