Grosse Schrift und einfache Sätze. Jeder Satz steht auf einer neuen Zeile. Keine schwierigen Wörter. Einige sind sogar farblich hervorgehoben. Lange Wörter werden mit einem Punkt getrennt. So kommt ein neues Merkblatt der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen daher.
Das bestehende Merkblatt «Rückvergütung für Krankheitskosten und Behinderungskosten» wurde extra in «Leichte Sprache» übersetzt. Damit will das SVA einen Schritt auf ihre Kunden zugehen.
Die Broschüre ist für Menschen, die mit der deutschen Sprache Mühe haben. Auch Personen mit einer Lernschwierigkeit soll damit geholfen werden.
Komplizierte Begriffe kommen trotzdem vor. Die werden aber erklärt. Das Wort «Ergänzungsleistungen» zum Beispiel so:
Hürden sollen abgebaut werden
In der Schweiz gibt es rund 800'000 Menschen mit einer Leseschwäche. In Deutschland ist die Kommunikation von Behörden in leichter Sprache schon weiter verbreitet. In der Schweiz scheinen sich die Beamten noch ein wenig zu sträuben.
Schon vor einem Jahr übersetzte das SVA einen Bericht in die leichte Sprache. Das SVA schreibt: «Gezielt werden Kundinnen und Kunden angesprochen, für die mutmasslich Texte in leichter Sprache überhaupt erst verständlich werden.»
Das «Behördendeutsch» ist für einige Menschen verständlich, andere hingegen könnten nichts damit anfangen. Mit den neuen Merkblatt will man in Zukunft sprachliche Hürden abbauen.
Das Merkblatt entstand in enger Zusammenarbeit mit einer anerkannten Übersetzerin. Das Papier wurde dementsprechend geprüft und trägt offiziell das Gütesiegel «Leichte Sprache». (lz)