Keine Tötungsabsicht
Urteile für grinsende Bahnhofs-Schläger aufgehoben

Das Bundesgericht hat die Urteile gegen zwei Schläger von Kreuzlingen aufgehoben und den Fall zur Neubeurteilung ans Thurgauer Obergericht zurückgewiesen. Die beiden jungen Männer hatten 2009 am Bahnhof Kreuzlingen grundlos zwei Gleichaltrige zusammengeschlagen.
Publiziert: 06.05.2015 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:17 Uhr

Das Thurgauer Obergericht verurteilte den heute 26-jährigen Haupttäter im Herbst 2013 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Tatbestände zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Dagegen erhob der Verurteilte Beschwerde beim Bundesgericht.

Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut. Es verneinte eine Tötungsabsicht. Dass die Täter eines der Opfer am Boden liegen gelassen hätten, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, bedeute noch keinen Tötungsvorsatz.

Der zweite Beschwerdeführer focht das Strafmass vor Bundesgericht an. Statt einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung - sechs Monate davon sollte er absitzen - beantragte er eine bedingte Strafe von zwei Jahren. Seine Beschwerde wurde vom Bundesgericht gutgeheissen.

Die beiden Schweizer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zusammen mit einem weiteren Kollegen, der bereits verurteilt ist, grundlos zwei junge Männer angegriffen und mit Fusstritten und Faustschlägen verletzt. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und beide leichte bis mittelschwere Verletzungen.

Eine Überwachungskamera filmte die Täter. Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden veröffentlichten eine Videosequenz im Internet. Kurz danach konnten die Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie gestanden die Tat. (SDA)

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