150 statt 60 km/h
Navi überführt St. Galler Raser

Die Polizei verfolgte in St. Gallen einen Raser (23) und stoppte ihn. Wie schnell er tatsächlich unterwegs war, verriet sein Navi.
Publiziert: 04.06.2016 um 11:17 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:31 Uhr

Der junge Mann fiel einer zivilen Polizeipatrouille am 12. März 2015, kurz vor Mitternacht in St. Gallen auf. Er stand mit seinem Wagen vor einem Rotlicht.

Als die Ampel auf grün stellte, gab der 23-jährige Gas. Richtig Gas. Die Polizisten schätzten das Tempo auf 160 bis 170 km/h.

Zu schnell für die Polizei

Sie konnten dem Raser zwar nicht folgen, allerdings hielten sie Sichtkontakt. Denn der Raser ging wieder vom Gas und fuhr normal auf der Autobahn in Richtung Stadt. Dort hielten ihn die Polizisten dann an.

Der junge Schweizer bestritt bei der ersten Einvernahme die massive Geschwindigkeits-Überschreitung. Er war aber damit einverstanden, dass sein Navigationsgerät ausgewertet wird. Ein Fehler.

Denn das Gutachten kam zum Schluss, dass er die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um rechtlich relevante 88 km/h überschritten hatte.

«Ich wollte noch Zigaretten kaufen»

An der Gerichtsverhandlung von gestern zeigte der Raser Einsicht und Reue. Ein solcher Fehler werde sich nicht wiederholen.

Er habe vor einen anderen Wagen auf die linke Fahrspur wechseln wollen. Um den Lenker nicht zu behindern, habe er auf einen genügend grossen Abstand geachtet und deshalb seinen Wagen beschleunigt.

Er sei unter Zeitdruck gewesen. Um 23 Uhr habe er seine Schicht beendet und noch kurz bei einer Tankstelle in der Stadt Zigaretten kaufen wollen.

Auto verkaufen, um Busse zu zahlen

Vom Einzelrichter auf den relativ teuren Wagen angesprochen, erklärte der junge Mann, er werde ihn verkaufen, um Geldstrafe und Verfahrenskosten bezahlen zu können.

Die Gerichtsverhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Der Einzelrichter erhob die Anträge der Staatsanwaltschaft zum Urteil. Damit fällte es einen Schuldspruch wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln. Bestraft wurde der fehlbare Lenker mit einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken bezahlen. Die Verfahrenskosten betragen rund 11'600 Franken. Auch sie gehen zu Lasten des Beschuldigten. (SDA/sas)

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