Helder A. (36) ertränkte Rocky & Junior in der Aare
Der Hundetöter ist wieder frei!

Dieser Entscheid wird wohl nicht nur Tierschützer auf die Palme bringen. Helder A.* (36), der in Aarburg die beiden Hündli seiner Frau in der Aare ertränkt hat, ist bereits wieder auf freiem Fuss.
Publiziert: 22.10.2016 um 12:57 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 15:40 Uhr
Glücklich vereint: Hundetöter Helder A. und seine Frau Carla S.
Glücklich vereint: Hundetöter Helder A. und seine Frau Carla S.
Ralph Donghi

Das ging schnell: Der zweifache Hundetöter Helder A.* (36) aus Aarburg AG hat gestanden und ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft gegenüber BLICK. Sie hätte ihn gerne noch länger in U-Haft behalten.

Seine Tat ist schrecklich: Am 24. September hat Helder A. die beiden Pinscher seiner Frau Carla S.* (32) an eine ­Metallstange gebunden und in die Aare geworfen. Die beiden Hündli Rocky († 3) und Junior († 7) ertranken qualvoll. Carla S. sagte, dass Nachbarn sich über die Hunde beschwert hätten. Sie habe sie loswerden wollen, aber nicht gewusst, «wie das mit den Tierheimen in der Schweiz läuft». Darum habe sie ihren Mann um Hilfe gebeten. Sie sei schuld.

Die ermordeten Hunde von Aarburg Rocky (schwarz) und Junior (braun).
Die ermordeten Hunde von Aarburg Rocky (schwarz) und Junior (braun).

«Die Sache interessiert mich nicht mehr»

Ob diese Version stimmt, sagt die Staatsanwaltschaft nicht. Auch zur Aus­sage von Helder A. schweigt sie.

Carla S., die ihren Job im Service verlor, wollte sich gestern nicht mehr äussern. Helder A., der weiter als Schlosser arbeitet, sagt nur: «Die Sache interessiert mich nicht mehr.»

Der Portugiese hatte ein Haftentlassungsgesuch gestellt und kam am Montag frei. Das pos­tete Carla S. am folgenden Tag auf Facebook: Ein Selfie zeigt die im sechsten Monat schwangere Frau und ihren Ehemann vereint.

Die Staatsanwaltschaft wollte Helder A. länger in Untersuchungshaft behalten. Das Zwangsmassnahmengericht aber sah beim Hundetöter keine Kollusionsgefahr mehr. In Freiheit soll er für niemanden eine Gefahr sein.

* Namen der Redaktion bekannt

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