Schon wieder wurde die Schweiz zum Treffpunkt von Rechtsextremisten. Gemäss Polizei-Schätzungen folgten rund 150 Neonazis aus dem In- und Ausland am Samstag einer Einladung der rechtsextremen Partei national orientierter Schweizer (Pnos) zu einem «Unterstützungskonzert für das Parteihaus».
Nachdem der Veranstaltungsort zunächst nicht bekannt war und die Besucher sich ein längeres Katz-und-Maus Spiel mit der Polizei geliefert hatten, fand BLICK schliesslich heraus, wo die Neonazis feierten: In einem Party-Lokal im luzernischen Willisau.
Polizeikontrolle im Aargau
Bereits in Rothrist AG, einem ersten Versammlungspunkt, mussten sich die Besucher allerdings einer Polizeikontrolle unterziehen, wie die Kantonspolizei Aargau am Sonntagmorgen mitteilte. Rund 60 Personen mit «mutmasslich rechtsextremer Gesinnung» seien im Fahndungssystem überprüft worden.
Danach wurden die ausserhalb des Kantons wohnhaften Personen formell weggewiesen. Gründe für Festnahmen gab es laut der Polizei nicht. Vereinzelt sei es aber zu Verzeigungen wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- oder gegen das Waffengesetz gekommen. Die Kontrolle, bei der den Angaben zufolge auch ein Armee-Helikopter zur Verfügung stand, verlief ohne Zwischenfälle.
Handyverbot im Saal wegen Unterwasser SG
Vor dem Veranstaltungsort in Willisau selbst wurden die Konzertbesucher am Eingang gefilzt. In dem Lokal, das BLICK-Informationen zufolge beim Vermieter für eine «private Geburtstagsparty» gebucht wurde, herrschte absolutes Handy-Verbot.
Offenbar wollte man damit verhindern, dass erneut Beweisvideos online gestellt werden. Videomaterial vom grossen Neonazi-Konzert in Unterwasser SG im letzten Jahr hatten aufgezeigt, welche rechtsextreme Parolen skandiert wurden.
Deutscher zur Ausreise an die Grenze begleitet
Wie die Luzerner Polizei mitteilte, war auch sie «von Anfang an vor Ort präsent». Kurz vor dem Konzert kontrollierte sie einen Mann, gegen den eine von Fedpol gültige Einreisesperre in die Schweiz bestand. Der Deutsche wurde anschliessend unter Polizeiaufsicht zur Ausreise an die Grenze begleitet.
Um etwa 23 Uhr bestand zudem der Verdacht, dass die aus Italien stammende rechtsradikale Band Bronson auftreten würde. Durch eine Kontrolle im Lokal konnte dieser Verdacht jedoch nicht erhärtet werden, heisst es. Zu weiteren Zwischenfällen oder Interventionen sei es nicht gekommen. Gegen Mitternacht sei dass Konzert beendet gewesen und die Besucher hätten das Lokal nach und nach verlassen.
Polizei wird Veranstalter anzeigen
Ein Nachspiel hat das Ganze indes für den Veranstalter: Weil er keine gastgewerbliche Bewilligung für den Anlass hatte, soll er verzeigt werden, wie BLICK bereits gestern Abend erfuhr.
Erna Bieri-Hunkeler, die Stadtpräsidentin von Willisau, zeigte sich gegenüber der «Luzerner Zeitung» überrascht über den Aufmarsch. Sie habe durch Medienanfragen von dem Konzert erfahren. «Das macht natürlich gar keine Freude. Wir hatten schon mal eine rechte Bewegung hier, aber in den letzten Jahren ist es sehr ruhig geworden.» Für sie sei das eine «Entwicklung», die ihr keine Freude bereitet.
Konzert ursprünglich im Aargau geplant?
Unklar ist, ob das Konzert zunächst im Aargau hätte stattfinden sollen. Wie die Aargauer Kantonspolizei mitteilt, hätten Ermittlungen ergeben, dass ein «einschlägig bekannter Mann» in Sins AG ein gemeindeeigenes Lokal für eine Geburtstagsparty gemietet hatte.
Aufgrund des Verdachts, dass der Anlass zum Treffpunkt von Rechtsextremen oder gar zum Austragungsort eines unerwünschten Konzertes werden könnte, habe die Polizei diese private Veranstaltung verhindert.
In St. Gallen vorsorglich verboten
Die Kantonspolizei St. Gallen hatte die geplante Durchführung des Anlasses in ihrem Kanton bereits am letzten Dienstag präventiv verboten – zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit.
Dass der Kanton Luzern im Gegensatz dazu das Konzert tolerierte, begründe Kurt Graf, Sprecher der Luzerner Polizei, damit, dass die Pnos eine legale Partei sei. Es herrsche in der Schweiz Versammlungsfreiheit.
Ein strikteres Vorgehen wäre nach Ansicht der Luzerner Polizei unverhältnismässig gewesen. Es habe keinen Grund gegeben anzunehmen, dass es zu Ausschreitungen oder Gewalttätigkeiten kommen könnte, sagte Graf. (pma/pin/bau/SDA)