Militärjustiz ermittelt
Kiloweise Sprengmittel in RS verschwunden

In der Infanterie RS in Aarau werden mehrere Kilogramm Sprengmittel vermisst. Die Militärjustiz hat eine Untersuchung eingeleitet.
Publiziert: 12.09.2016 um 14:18 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 17:05 Uhr

Es fiel bei einer Kontrolle von Munitionskisten auf: In der Infanterie Durchdiener Rekrutenschule (Inf DD RS-14) in Aarau wurde vergangene Woche ein mutmasslicher Verlust von Sprengmitteln festgestellt. Das teilte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) heute mit.

Es wurde umgehend eine Untersuchung eingeleitet. Diese wird durch die Militärjustiz geleitet. Laut dem VBS fehlen mehrere Kilogramm Sprengmittel.

«Könnte sich um Diebstahl handeln»

Genauere Angaben machte Armeesprecher Daniel Reist auf Anfrage nicht. Zu Sprengmitteln zählten Sprengstoff, Sprengschnüre, Zündkapseln bis hin zu Zündmechanismen. Dieses Material werde in einem speziellen Munitionsmagazin gelagert, das dickere Wände und mehr Sicherung habe.

Unklar ist derzeit auch, wie es zum Verlust gekommen ist. «Das ist Teil der Untersuchung», sagt Reist zu BLICK. «Es könnte sich um Diebstahl oder lediglich um einen Fehler der Truppe, etwa in der Buchhaltung oder beim Beladen eines Lastwagens, handeln.» Für die Armee sei es ein grösserer Fall, hielt Reist fest.

15 Monate für Handgranaten-Dieb?

Aufsehen erregt hatte vor knapp vier Jahren der Diebstahl von zwölf Explosiv-Übungshandgranaten in der Infanterie-Rekrutenschule 11 bei Gossau SG. Der Ende November 2012 auf dem Schiessplatz für das Munitionsdepot verantwortliche Mann musste sich vor der Militärjustiz verantworten.

Im März 2014 wurde der Obergefreite vom Militärgericht 7 in Chur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem wurde der Mann aus der Armee ausgeschlossen. Für das Militärgericht stand fest, dass er die zwölf Handgranaten gestohlen und Steine in die Munitionskiste gelegt hatte.

In zweiter Instanz wurde der Mann jedoch freigesprochen. Der Fall ist nach wie vor nicht rechtskräftig und vor dem Militärkassationsgericht hängig. (gr/SDA)

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