Der Berner Oberländer Markus Wenger (56) ist einer der schlimmsten Sexualverbrecher der Schweiz. Der gelernte Maschinenmechaniker war eigentlich verwahrt, weil er sich an 24 Frauen vergangen hatte.
Doch er bekam Vollzugslockerung, durfte in eine Wohnung ziehen.
Mit Folgen: Drei weitere Frauen soll er betäubt und missbraucht haben. Deswegen stand Wenger diese Woche vor dem Basler Strafgericht – und das kannte kein Pardon.
Heute Nachmittag hat das Gericht den Serien-Täter wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt – und die lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen.
Auch wenn er von anderen Anklagepunkten, so vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, freigesprochen wurde, soll Wenger nie mehr auf freien Fuss kommen.
«Chronik angekündigter Verbrechen»
Mit diesem Urteil folgten die Richter im mehrheitlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Anklägerin Eva Eichenberger, die eine sechsjährige Freiheitsstrafe und lebenslängliche Verwahrung gefordert hatte, betitelte ihr Plädoyer mit «Chronik angekündigter Verbrechen». Diese Verbrechen, sagte sie, hätten nicht passieren müssen, nicht passieren dürfen.
Verteidigung verlangte Freispruch
Die Verteidigung hingegen verlangte einen Freispruch bezüglich der angeklagten Delikte und machte zudem geltend, die Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung seien nicht erfüllt.
Wenger selbst stritt alles ab, verhöhnte seine Opfer: «Die haben alles erfunden!» Sein Anwalt sprach gar von einer Intrige. «Warum wird Herr Wenger immer nur auf seine sexuellen Bedürfnisse, die eigentlich jeder hat, reduziert?», fragte er.
Und er erklärte, in einem der drei Fälle sei es zu keinen sexuellen Kontakten gekommen, in den beiden anderen Fällen seien sie «einvernehmlich gewesen». «Ein Gefühl, missbraucht worden zu sein, reicht nicht für eine Verurteilung».
Doch diese Strategie des Abstreitens ging offenbar nicht auf.
Nur wenige lebenlängliche Verwahrungen
Seit der Annahme der Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» haben Schweizer Gerichte nur in einigen wenigen Fällen die lebenslange Verwahrung ausgesprochen.
Bundesgerichtsentscheide dazu gibt es noch keine.
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