Korruption
Bundesanwaltschaft lässt Brasilianer im Petrobras-Skandal verhaften

Im Korruptionsskandal um den brasilianischen Ölriesen Petrobras hat die Bundesanwaltschaft einen Brasilianer verhaften lassen. Er hatte versucht, Vermögenswerte aus der Schweiz zu schaffen. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft.
Publiziert: 24.02.2016 um 14:59 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 14:00 Uhr

Die Behörden schlugen zu, als sich der Beschuldigte für eine kurze Zeit in der Schweiz aufhielt, um ein Konto aufzulösen und die vorhandenen Vermögenswerte ins Ausland zu bringen, wie die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt. Die «Handelszeitung» hatte die Verhaftung am Mittwoch publik gemacht.

Gemäss Bundesanwaltschaft besteht der dringende Tatverdacht, dass der Mann an der «Ausrichtung von Bestechungszahlungen an ehemalige Petrobras-Direktoren mitgewirkt» habe. «Wegen Kollisions- und Fluchtgefahr» ordnete das Zwangsmassnahmengericht eine Untersuchungshaft für vorerst drei Monate an.

Im Skandal um den Ölkonzern Petrobras ermittelt die Bundesanwaltschaft bereits seit vergangenem Frühling, nachdem rund 60 Verdachtsmeldungen der Meldestelle für Geldwäscherei eingegangen waren.

Im Visier der Ermittlungen steht der brasilianische Baukonzern Odebrecht und dessen Tochterfirmen. Ihnen wird vorgeworfen, Schweizer Konten für Schmiergeldzahlungen an ehemalige Petrobras-Führungskräfte benutzt zu haben. Diese Zahlungen sollen beim Kauf von Bohrinseln geflossen sein.

Die Bundesanwaltschaft machte über 300 Kontobeziehungen bei über 30 Bankinstituten in der Schweiz ausfindig, über welche die in Brasilien untersuchten Bestechungszahlungen möglicherweise abgewickelt worden sind.

Vergangenen Oktober sperrte die Bundesanwaltschaft dann Guthaben in der Schweiz des Präsidenten des brasilianischen Abgeordnetenhauses, Eduardo Cunha. Dieser steht in Brasilien unter Verdacht, in die Korruptionsaffäre verwickelt zu sein.

Der Fall hat auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) auf den Plan gerufen. Diese eröffnete vergangenen September gegen drei Banken Verfahren zur Rechtsdurchsetzung, sogenannte Enforcement-Verfahren. Nach Abklärungen bei einer Reihe von Banken stellte die FINMA bei drei Instituten Mängel bei der Umsetzung der Geldwäscherei-Bestimmungen fest.

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