Bundesrat Joseph Deiss hatte nach der tödlichen Bissattacke auf den sechsjährigen Süleyman in Oberglatt (ZH) am vergangenen 1. Dezember ein Massnahmenpaket angekündigt. Dieses wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt und in eine kurze Anhörung geschickt.
Pitbulls und deren Kreuzungen sollen nach dem Vorschlag des Bundes künftig verboten sein. Die Tiere wurden gezielt auf Aggressivität gezüchtet, wie Hans Wyss, Direktor des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) sagte. Besonders streng wird auch bei 13 weiteren Hunderassen vorgegangen. Neben Rottweilern und Dobermann stehen auf der Liste American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane corso, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Presa Canario, Staffordshire Bullterrier und Tosa.
Eine Haltungsbewilligung sollen nur Halter bekommen, die genügend Kenntnisse vorweisen, älter als 20 Jahre sind und über einen guten Leumund verfügen. Zudem sollen sie nachweisen müssen, dass ihr Hund einen anerkannten Abstammungsnachweis besitzt. Mischlinge der 13 aufgelisteten Rassen sind künftig verboten.
Wer heute bereits einen künftig verbotenen Hund besitzt, muss diesen bis am kommenden 31. März melden. Zeigt das Tier keine Auffälligkeiten, kann es beim Halter bleiben. Die Hunde werden in jedem Fall kastriert oder sterilisiert sowie mit einem Mikrochip versehen.
Wer künftig mit einem Hund einer Rasse mit Sonderbestimmungen oder einem Mischling solch einer Rasse in die Schweiz in die Ferien kommen will, kann dies tun. Pitbulls sind hingegen auch ferienhalber in der Schweiz nicht mehr erlaubt.
Als weitere Massnahme wird eine Meldepflicht für Beissunfälle eingeführt. Tierärzte, Ärzte, Polizei, Zoll und die Erzieher von Hunden müssen Beissunfälle künftig dem Kanton melden. Dasselbe gilt für verhaltensauffällige, aggressive Hunde.
Die Sofortmassnahmen gehen bis am kommenden Mittwoch in die Anhörung, danach wird der Bundesrat entscheiden.
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