Pitbull-Verbot!

Publiziert: 13.01.2006 um 11:45 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 19:25 Uhr
BERN – Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) will Pitbulls in der Schweiz verbieten und für andere Kampfhunde strengere Haltungsbestimmungen erlassen.

Bundesrat Joseph Deiss hatte nach der tödlichen Bissattacke auf den sechsjährigen Süleyman in Oberglatt (ZH) am vergangenen 1. Dezember ein Massnahmenpaket angekündigt. Dieses wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt und in eine kurze Anhörung geschickt.

Pitbulls und deren Kreuzungen sollen nach dem Vorschlag des Bundes künftig verboten sein. Die Tiere wurden gezielt auf Aggressivität gezüchtet, wie Hans Wyss, Direktor des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) sagte. Besonders streng wird auch bei 13 weiteren Hunderassen vorgegangen. Neben Rottweilern und Dobermann stehen auf der Liste American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane corso, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Presa Canario, Staffordshire Bullterrier und Tosa.

Eine Haltungsbewilligung sollen nur Halter bekommen, die genügend Kenntnisse vorweisen, älter als 20 Jahre sind und über einen guten Leumund verfügen. Zudem sollen sie nachweisen müssen, dass ihr Hund einen anerkannten Abstammungsnachweis besitzt. Mischlinge der 13 aufgelisteten Rassen sind künftig verboten.

Wer heute bereits einen künftig verbotenen Hund besitzt, muss diesen bis am kommenden 31. März melden. Zeigt das Tier keine Auffälligkeiten, kann es beim Halter bleiben. Die Hunde werden in jedem Fall kastriert oder sterilisiert sowie mit einem Mikrochip versehen.

Wer künftig mit einem Hund einer Rasse mit Sonderbestimmungen oder einem Mischling solch einer Rasse in die Schweiz in die Ferien kommen will, kann dies tun. Pitbulls sind hingegen auch ferienhalber in der Schweiz nicht mehr erlaubt.

Als weitere Massnahme wird eine Meldepflicht für Beissunfälle eingeführt. Tierärzte, Ärzte, Polizei, Zoll und die Erzieher von Hunden müssen Beissunfälle künftig dem Kanton melden. Dasselbe gilt für verhaltensauffällige, aggressive Hunde.

Die Sofortmassnahmen gehen bis am kommenden Mittwoch in die Anhörung, danach wird der Bundesrat entscheiden.

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Erfolg für den BLICK
Auf diese Einschätzung der Experten haben wir nach dem Tod von Süleyman (6) gewartet und gehofft. Denn dafür hat der BLICK mit seiner Petition, die von 180000 Personen unterschrieben wurde, gekämpft. Mit Erfolg. Jetzt fehlt nur noch ganz wenig und diese Mörder-Hunde werden verboten.
Auf diese Einschätzung der Experten haben wir nach dem Tod von Süleyman (6) gewartet und gehofft. Denn dafür hat der BLICK mit seiner Petition, die von 180000 Personen unterschrieben wurde, gekämpft. Mit Erfolg. Jetzt fehlt nur noch ganz wenig und diese Mörder-Hunde werden verboten.
Reaktionen
Der American Pit Bull Terrier Club Schweiz empfindet das Massnahmenpaket als Affront. An einer ausserordentlichen GV von Anfang Februar werde der American Pit Bull Terrier Club die Lage erörtern und schauen, ob etwas gegen das vorgeschlagene Verbot unternommen werden könne, so die Präsidentin.Der Gemeindepräsident von Oberglatt, Werner Stähli, begrüsst das Verbot. «Wenn man eine tödliche Hundeattacke hautnah miterlebt hat, muss man sagen, dass ein Verbot zweifellos der richtige Weg ist», sagte Stähli.Die Stiftung für das Tier im Recht hat das vorgeschlagene Verbot bestimmter Hunderassen vehement abgelehnt. Das generelle Verbot von Pitbulls und von Kreuzungen bestimmter Rassen verstosse gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Durch gezielte Erziehungs- und Haltungsmethoden könne bei praktisch allen Rassen ein übersteigertes Aggressionsverhalten ausgelöst werden. Die Brandmarkung gewisser Hunderassen als solche sei nicht haltbar, dies sei natur- und verhaltenswissenschaftlich mittlerweile ausreichend bewiesen.Im Kanton Zürich sind die Vorschläge auf Zustimmung gestossen. Die Massnahmen liegen auf der Linie, wie sie der Kanton Zürich bereits grundsätzlich eingeschlagen hat, wie Kantonstierärztin Regula Vogel sagte.Für die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) ist das Verbot angesichts des politischen Drucks verständlich. Dieser Entscheid sei kaum anfechtbar, auch wenn er in der Sache nicht gerechtfertigt sei, sagte SKG-Präsident Peter Rub.
Der American Pit Bull Terrier Club Schweiz empfindet das Massnahmenpaket als Affront. An einer ausserordentlichen GV von Anfang Februar werde der American Pit Bull Terrier Club die Lage erörtern und schauen, ob etwas gegen das vorgeschlagene Verbot unternommen werden könne, so die Präsidentin.Der Gemeindepräsident von Oberglatt, Werner Stähli, begrüsst das Verbot. «Wenn man eine tödliche Hundeattacke hautnah miterlebt hat, muss man sagen, dass ein Verbot zweifellos der richtige Weg ist», sagte Stähli.Die Stiftung für das Tier im Recht hat das vorgeschlagene Verbot bestimmter Hunderassen vehement abgelehnt. Das generelle Verbot von Pitbulls und von Kreuzungen bestimmter Rassen verstosse gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Durch gezielte Erziehungs- und Haltungsmethoden könne bei praktisch allen Rassen ein übersteigertes Aggressionsverhalten ausgelöst werden. Die Brandmarkung gewisser Hunderassen als solche sei nicht haltbar, dies sei natur- und verhaltenswissenschaftlich mittlerweile ausreichend bewiesen.Im Kanton Zürich sind die Vorschläge auf Zustimmung gestossen. Die Massnahmen liegen auf der Linie, wie sie der Kanton Zürich bereits grundsätzlich eingeschlagen hat, wie Kantonstierärztin Regula Vogel sagte.Für die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) ist das Verbot angesichts des politischen Drucks verständlich. Dieser Entscheid sei kaum anfechtbar, auch wenn er in der Sache nicht gerechtfertigt sei, sagte SKG-Präsident Peter Rub.
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