Mohammed Rasuli (26) und Hamid Jafari (26), Asylsuchende aus Afghanistan, möchten zu Fuss die Schweiz durchqueren – um sie besser kennenzulernen (BLICK berichtete). Die Gemeinde Brittnau stellte sich aber quer (BLICK berichtete).
Der Gemeinderat drohte den beiden mit Konsequenzen. Laut SP-Gemeinderätin Nadine Sterchi sei das Vorhaben zwar «menschlich gesehen toll, aber leider aus rechtlichen, medizinischen und versicherungstechnischen Gründen» nicht umsetzbar. Der Grund: Laut den Richtlinien des Bundes müssen Asylsuchende mit Status N jederzeit per eingeschriebenem Brief erreichbar sein.
Ja, aber ...
Die Flüchtlingshelfer der Organisation Campax sagt nun: Doch, das geht! «Der Wanderung steht kaum etwas im Wege», schreiben sie auf ihrer Homepage. Campax bezieht sich in ihrer Mitteilung auf ein Gespräch mit Anja Kopetz vom Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau.
Zwar müssten die Asylsuchenden jederzeit für amtliche Post erreichbar sein, habe Kopetz erklärt. Aber: Diese Erreichbarkeit sei nicht speziell definiert und deshalb einfach herzustellen.
Laut der Campax-Mitteilung reicht zur Sicherstellung dieser Erreichbarkeit eine Vollmacht und die anschliessende elektronische Übermittlung des Post-Inhaltes an den Empfänger.
Laut der Organisation dürfen Mohammed und Hamid nun also ihren Plan in Angriff nehmen. Übrigens: Ihre Route kann man auf www.aufgehen.ch jederzeit mitverfolgen. (stj)