Grosse Kritik an bewilligten Versuchen
Finger weg von lebenden Affenhirnen!

Die ETH Zürich und die Universität Zürich dürfen Versuche an Rhesusaffen durchführen – das entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 5. April. Tierschützer äusserten sich am Mittwoch in einem Communiqué zum Urteil.
Publiziert: 04.05.2017 um 14:47 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:43 Uhr
Die Versuchs-Primaten der ETH und Uni Zürich sollen in einem Primatenstuhl fixiert werden. Unter Flüssigkeitsentzug müssen sie Aufgaben lösen.
Foto: Epsilon/Getty Images/Dmitry Korotayev

Tierschutzorganisationen in der ganzen Schweiz sind empört. Der Grund: Forscher des Instituts für Neuroinformatik der Uni und ETH Zürich dürfen nun offiziell Untersuchungen mit Rhesusaffen durchführen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte am 5. April 2017 einen Rekurs von drei Vertretern der Tierversuchskommission zurückgewiesen. Diese wollten die umstrittenen Forschungsversuche verhindern (BLICK berichtete). 

Der Verein Koordination Kantonaler Tierschutz Zürich hat deshalb am Mittwoch ein Communiqué verschickt: Der Gerichtsentscheid sei «unverhältnismässig und rechtswidrig». 51 Tierschutzorganisationen schweizweit haben das Communiqué unterschrieben. Damit möchte man auch die Öffentlichkeit auf die Problematik aufmerksam machen – und weitere Primatenversuche in Zukunft vermeiden. 

Widersprüchliche Rechtssprechung

Tierschützer kritisieren vor allem, dass das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes im Widerspruch zu einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2009 steht. Damals wurde ein ähnlicher Versuch mit Primaten als unzulässig erklärt. Wie Andreas Rüttimann, rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter bei «Stiftung für das Tier im Recht» zu BLICK sagt, argumentierte das Gericht damals unter anderem, dass der konkrete medizinische Nutzen der Affenversuche äusserst ungewiss sei. 

Auch dieses Mal wurde der Nutzen nicht als wesentlich grösser eingestuft, jedoch kam das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass der Forschungsnutzen gegenüber der Belastung der Tiere doch überwiege. 

Ein Weiterzug des Gerichtsurteils ans Bundesgericht ist laut Rüttimann für die Tierschutzvertreter nicht möglich, da diese lediglich über ein rein kantonales Rechtsmittel verfügen. 

Belastende Versuche

Bei den geplanten Tierversuchen soll das «komplexe Zusammenspiel von Nervennetzen in der stirnseitigen Hirnregion» besser verstanden werden. Dieser Teil des Gehirns ist insbesondere für die Entscheidungsfindung, das Arbeitsgedächtnis und die kognitive Kontrolle verantwortlich. 

Für die Versuchsreihe wird den Tieren eine Kopfhalterung sowie mehrere Multielektrodenarrays in den Schädel implantiert. In einem Primatenstuhl fixiert, sollen sie in einer mehrmonatigen Trainingsphase die von ihnen zu lösenden Aufgaben erlernen. 

Die Affen sollen mit ihrem Lieblingsgetränk zur Arbeit angehalten werden. Dies bedingt, dass die Flüssigkeitsaufnahme ausserhalb der Versuche beschränkt wird.

Für die Tierschützer ist der Fall klar: Den Versuchstieren werde damit langandauendes Leid zugefügt – ohne konkreten Nutzen für die Behandlung von menschlichen Krankheiten. Auch sei das Urteil ein klarer Verstoss gegen die Tierwürde. (maz)

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