Gegen versexten «Love Life»-Clip
Kinder und Jugendliche ziehen vor Bundesgericht

Die «Love Life»-Kampagne mit kopulierenden Paaren sorgte für Gesprächsstoff. Nicht nur für rote Ohren sondern für rote Köpfe sorgte der TV-Clip bei einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die nun gegen den Spot vor Bundesgericht ziehen.
Publiziert: 21.06.2016 um 10:01 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 21:10 Uhr

35 Kinder und Jugendlichen, die sich gegen die «Love Life»-Kampagne des Bundes gewehrt hatten, ziehen vor Bundesgericht. Sie stören sich an der Darstellung sexueller Handlungen. Das Bundesverwaltungsgericht hielt sie jedoch für nicht beschwerdeberechtigt.

Die Minderjährigen teilten den Weiterzug ans Bundesgericht am Dienstag mit. Die Gruppe der 4- bis 17-Jährigen und ihre Eltern werden von der christlich orientierten Stiftung Zukunft Schweiz unterstützt. Sie gehen davon aus, dass die im TV-Spot der «Love Life»-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gezeigten sexuellen Handlungen von homo- und heterosexuellen Paaren die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können.

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Die neue Kampagne des Bundes, der Aids-Hilfe und der Stiftung Sexuelle Gesundheit setzt auf explizite Bilder.
Foto: BAG

Im Sommer 2014 haben sie deshalb eine Beschwerde gegen die Kampagne beim BAG eingereicht und deren Einstellung gefordert. Das BAG trat darauf nicht ein, worauf die Gruppe den Fall ans Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen weiterzog.

Die Richter entschieden, dass die Kinder und Jugendlichen, beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter nicht berechtigt sind, Beschwerde zu führen. Dafür müssten sie von der Kampagne mehr betroffen sein, als die Allgemeinheit. Sie müssten also einen Sondernachteil erleiden, damit überhaupt ein schutzwürdiges Interesse vorliege.

Dies ist gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht der Fall. Aus diesem Grund ist das BAG zu Recht nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Die Anwältin der Beschwerdeführenden ist gemäss Mitteilung der Kinder und Jugendlichen überzeugt, dass die Minderjährigen in ihrer Gesamtheit eine klar definierbare Gruppe darstellten. Im Interesse einer gesunden Entwicklung sei sie mehr als die Allgemeinheit der Bevölkerung vor sexualisierten Bildern und Videofilmen zu schützen.

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