Frauenfeld verbietet Pegida-Demo
«Die Gefahr für Unbeteiligte ist zu gross»

Eigentlich hätten die prominenten Pegida-Vertreter Lutz Bachmann und Tatjana Festerling extra aus Deutschland anreisen sollen, doch der Stadtrat von Frauenfeld wollte für eine Demo der islamfeindlichen Organisation keine Bewilligung erteilen.
Publiziert: 17.06.2015 um 13:08 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 03:56 Uhr
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«Gegen Nazis»: Protest gegen Pegida in Stuttgart.
Foto: Keystone

Keine Pegida-Demo auf Schweizer Boden. Der Stadtrat von Frauenfeld hat zum zweiten Mal ein Gesuch für eine Kundgebung abgelehnt. Das Gesuch umfasste fünf Demonstrationen unter dem Titel «Pegida - Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes».

Aufgetreten wären Rechtspopulisten wie Ignaz Bearth oder Ivo Sasek von der sektenähnlichen Gemeinschaft Organisation Christus Generation. Aus Deutschland sollten die Pegida-Vertreter Lutz Bachmann und Tatjana Festerling anreisen.

Sasek wehrt sich allerdings gegen diese Darstellung. «Ich wurde zwar von Pegida als Redner angefragt, nahm aber dieses Angebot genau aus den auch vom Stadtrat und Justiz befürchteten Gründen nicht an», lässt er blick.ch. Das könne er schriftlich beweisen.

Gesuch von Schweizer Kleinpartei eingereicht

Nachdem der Frauenfelder Stadtrat im April bereits ein erstes Gesuch wegen der erwarteten Verkehrseinschränkungen abgelehnt hatte, wurde im zweiten Gesuch vorgeschlagen, dass die Veranstaltungen auch an Sonntagen stattfinden könnten.

Eingereicht wurde es von einem in Frauenfeld wohnhaften Mitglied der Direktdemokratischen Partei Schweiz (DPS), einer am rechten Rand angesiedelten Kleinpartei.

In der ausführlichen Begründung erklärte der Stadtrat, dass bei einer solchen Kundgebung Teilnehmer und Gegendemonstranten aufeinandertreffen würden, «unabhängig davon, wo die Veranstaltung stattfindet». Dies könne auch mit einem grösseren Polizeiaufgebot nicht verhindert werden. Die Möglichkeit, dass unbeteiligte Dritte gefährdet wären, werde «als sehr gross eingestuft».

Schutz der Bevölkerung über Meinungsfreiheit

Ziel der Kundgebung sei es, «kontroverse öffentliche Aufmerksamkeit» zu erhalten. Aus Sicht des Stadtrats unterstreiche dies das Potenzial für eine Eskalation. Gemäss der Bundesverfassung könnten Einschränkungen der Grundrechte durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz Dritter gerechtfertigt werden.

Eine Risikobeurteilung zeige, dass keine «verhältnismässigen polizeilichen Mittel und Massnahmen» möglich wären, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Der Stadtrat werte den Schutz der Bevölkerung höher als die Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit. Deshalb werde für keines der vorgeschlagenen Daten eine Bewilligung erteilt. (gr/SDA)

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