Familien
Bundesrat will höhere Abzüge für Drittbetreuung von Kindern

Der Bundesrat will die Fremdbetreuung von Kindern steuerlich begünstigen. Höhere Steuerabzüge sollen für rund 2500 zusätzliche Vollzeitstellen sorgen. Dafür müssten Bund und Kantone auf rund 35 Millionen Franken Steuereinnahmen verzichten.
Publiziert: 05.04.2017 um 14:25 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 00:45 Uhr
Kinderhort in Zürich: Der Bundesrat will es Eltern ermöglichen, mehr Kosten für die Kinderbetreuung von den Steuern abziehen zu können. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Diese Vorschläge, die der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat, gehen auf die 2011 lancierte Fachkräfteinitiative zurück. Tiefere Kinderbetreuungskosten sollen es mehr gut ausgebildeten Frauen erlauben, zu arbeiten. Im gleichen Zug will der Bundesrat etwas gegen den Fachkräftemangel tun und damit auch die Zuwanderung eindämmen.

Bei der direkten Bundessteuer können heute pro Kind unter 14 Jahren bis zu 10'100 Franken abgezogen werden. Das ist in vielen Fällen deutlich weniger als die effektiven Kosten. Gemäss dem Vernehmlassungsbericht kostet ein nichtsubventionierter Krippenplatz für fünf Tage pro Woche in den meisten Kantonen zwischen 2200 Franken und 2700 Franken pro Monat.

Ungefähr auf dieses Niveau möchte der Bundesrat den maximalen Abzug erhöhen. Er schlägt bei der Bundessteuer eine neue Obergrenze von 25'000 Franken vor. Wie bisher würde der Abzug allen Eltern zustehen, die aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit auf eine externe Kinderbetreuung angewiesen sind. Die Kosten müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung stehen.

Die Kantone legen die Höhe der Abzüge heute in eigener Kompetenz fest. Entsprechend gross ist die Bandbreite: In Uri können Fremdbetreuungskosten unbeschränkt abgezogen werden. Der Kanton Wallis auf der anderen Seite lässt lediglich 3000 Franken pro Kind zum Abzug zu. In den meisten Kantonen sind Abzüge zwischen 5000 und 10'000 Franken zulässig.

Der Bundesrat will die Kantone nun zu einem Mindestabzug von 10'000 Franken verpflichten. Auf einen fixen Betrag verzichtet er aus «föderalistischer Zurückhaltung», wie es in dem Bericht heisst.

Demnach belaufen sich die Mindereinnahmen für den Bund auf rund 10 Millionen Franken pro Jahr. Den Kantonen drohen Ausfälle von rund 25 Millionen Franken. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass die zusätzliche Beschäftigung die Ausfälle langfristig wettmacht.

Verworfen hat der Bundesrat einen unbeschränkten Abzug der Fremdbetreuungskosten. Eine solche Lösung würde nach Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu 5000 zusätzlichen Stellen und Steuerausfällen von bis zu 60 Millionen Franken führen. Der Bundesrat lehnt den unbeschränkten Abzug aber nicht wegen der Kosten ab. Vielmehr sollen keine Luxus-Kitas oder Luxus-Nannys subventioniert werden.

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