Erbschaftssteuer
Finanzdirektoren sind gegen nationale Erbschaftssteuer

Für die kantonalen Finanzdirektoren ist die Erbschaftssteuer-Initiative ein «fundamentaler Eingriff» in die Steuerhoheit der Kantone. Dagegen sprächen zudem rechtliche Mängel und die Belastung für die Wirtschaft.
Publiziert: 08.05.2015 um 11:52 Uhr
|
Aktualisiert: 01.10.2018 um 04:25 Uhr

Die Initianten wollen die sehr unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen durch eine nationale Erbschaftssteuer ersetzen. Für Erbschaften und Schenkungen von über 2 Millionen Franken würde ein Steuersatz von 20 Prozent gelten.

Von den prognostizierten Einnahmen in der Höhe von 3 Milliarden Franken soll der Grossteil an die AHV und eine Milliarde an die Kantone fliessen. Heute nehmen die Kantone mit den kantonalen Erbschaftssteuern rund 900 Millionen Franken ein.

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) zweifelt an dieser Rechnung. Die erwarteten Einnahmen von 3 Milliarden Franken seien mit einem «Fragezeichen zu versehen», teilte die FDK am Freitag mit. Eine im Frühjahr durchgeführte Umfrage habe gezeigt, dass in den Kantonen überwiegend mit Mindereinnahmen gerechnet werde.

Es sei zudem ein Missverständnis, dass die Kantone die Erbschaftssteuern abgeschafft hätten. Tatsächlich kennt einzig der Kanton Schwyz keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. In der grossen Mehrheit der Kantone sind allerdings die direkten Nachkommen von der Steuer befreit.

In den Augen der kantonalen Finanzdirektoren weist die Initiative, die am 14. Juni zur Abstimmung kommt, zudem zahlreiche rechtliche Mängel auf. Sie stören sich insbesondere daran, dass Schenkungen rückwirkend ab Anfang 2012 dem Nachlass zugerechnet werden. Diese Rückwirkung verstosse gegen das Grundprinzip von Treu und Glauben.

Hinzu komme die «unnötige Belastung» für die Wirtschaft. Die Ermässigungen, die der Initiativtext für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe vorsieht, vermögen die Finanzdirektoren nicht zu überzeugen. Demnach gelten für die Besteuerung von Betrieben «besondere Ermässigungen», sofern sie von den Erben mindestens zehn Jahre weitergeführt werden.

Die Details müssten allerdings auf Gesetzesebene geregelt werden. Den Initianten schwebt ein reduzierter Steuersatz von 5 Prozent und ein Freibetrag von 50 Millionen Franken vor. Die noch unbestimmte Entlastung für die Unternehmen und die Frist von zehn Jahren führten zu einer «grossen Unsicherheit», so die Finanzdirektoren.

Hinter der Initiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die christliche Organisation ChristNet. Das Parlament sowie der Bundesrat sprechen sich gegen die Initiative aus.

Fehler gefunden? Jetzt melden