Das mussten etliche Prominente aus Deutschland und der Schweiz schmerzlich erfahren. So auch der eidgenössische Parlamentarier X.*, der A. S. im Frühling 2009 kennenlernte. Daraus entstand eine kurze Affäre. Als sich der Politiker zurückzog, begann A. S. ihm nachzustellen. Lesen Sie hier exklusiv das Protokoll des Stalking-Kriegs. Es basiert auf der Strafanzeige des Politikers, die BLICK vorliegt.
23. März 2009: Nach erstem Telefonterror fordert X. die Journalistin auf, ihn und seine Familie in Ruhe zu lassen. A. S. droht mit Selbstmord. Sie wolle sich tiefe Schnittwunden im Handgelenk zufügen. Das seien die Kerben, die er ihr in ihrer Seele hinterlassen habe. Der Politiker kann der Frau das Messer entreissen. Darauf droht sie, in den Tod zu springen.
27. März: Der Politiker besucht mit seiner Frau einen Anlass. Um 10.34 Uhr erhält er ein SMS. Die Stalkerin gibt sich als ihre eigene Mutter aus: «A. hatte einen schweren Unfall und liegt auf der Intensivstation. Sie haben Ihre Hilfeleistungen unterlassen.» Um 15.15 Uhr folgt das zweite SMS: «Unsere Tochter verstarb vor einer Stunde.» X. bittet die Polizei nachzuschauen. Ergebnis: Alles erstunken und erlogen.
28. März: A. S. droht erneut mit Suizid. «Darf ich dich bitten, dafür zu sorgen, dass meine Asche (...) verstreut wird? Danke.»
10. April: Die Mutter der Stalkerin mischt sich ein. In zwei SMS wirft sie X. vor, er führe trotz Trennung die sexuelle Beziehung weiter. «Sie rufen jetzt unsere Tochter an und klären das!»
12. April: Die Mutter simst der Ehefrau von X.: «Warum geben Sie Ihren Mann nicht frei? Er liebt sie gar nicht mehr.»
13. April: Mutter und Tochter veranstalten vor dem Haus des Politikers ein Hupkonzert.
14. April: A. S. kontaktiert die betagte Schwiegermutter des Politikers und gibt sich als dessen Freundin aus.
16. April: Mutter, Vater und Tochter brüllen vor dem Haus von X. herum. Anderntags steht A. S. wieder vor dem Haus. Sie stürzt sich auf den Politiker und versucht, ihn zu umklammern. Als das nicht gelingt, steckt sie dem laut Anzeige «völlig geschockten Geschädigten» ein Mobiltelefon in die Hosentasche – damit sie ihn nun immer erreichen könne.
21. April: A. S. und ihre Mutter lauern X. bei einem Bahnhof auf. Dem Politiker gelingt es, mit seinem Auto zu flüchten. A. S. holt den Wagen ein und vollführt so gefährliche Manöver, dass der Parlamentarier anhalten muss. Darauf wird er von ihr massiv beschimpft.
22. April: A. S. droht X. mit einer Strafanzeige wegen sexueller Nötigung. «Ich warte im Restaurant, sonst sehe ich mich gezwungen, die Strafanzeige abzuschicken.»
27. April: A. S. und ihre Mutter lauern X. in seinem Hotel auf, hinterlassen an der Rezeption eine Mitteilung: Frau S. unbedingt vor 8 Uhr anrufen. Sonst informiere sie die Nationalratspräsidentin.
30. April: Mutter und Tochter «patrouillieren» auf dem Bundesplatz. Der aufmerksam gewordene Sicherheitsdienst erteilt beiden Hausverbot für das Bundeshaus.
16. Juli: A. S. droht per E-Mail mit einer Strafanzeige. «Herr X. hat mich massiv geschändet und unter einer tragischen Situation zum Geschlechtsverkehr gezwungen.» Sie wolle eine Genugtuung von 2000 Franken. Er habe fünf Tage Zeit. Danach werde sie die Anzeige einleiten. «Sie werden verstehen, dass die Angelegenheit im Falle eines Prozesses vor öffentlichem Interesse nicht mehr abgeschirmt werden kann.»
13. August: X. erstattet Strafanzeige wegen Erpressung und Nötigung. A. S. und ihre Mutter bestreiten die meisten Vorwürfe, versprechen jedoch, den Politiker nun in Ruhe zu lassen. Deswegen bekundet X. kein weiteres Interesse, als Geschädigter aufzutreten. Er fürchtet wohl, dass seine Affäre bekannt wird. Das Strafverfahren wird eingestellt. Für A. S. ein Freipass, sich dem nächsten Prominenten zu widmen.