Kebab mag gut schmecken – für den, der ihn verspeist. Doch für alle anderen in unmittelbarer Nähe ist der Geruch des türkischen Gerichts eher störend. Für eine Tram-Chauffeuse in Zürich so störend, dass sie sich nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren konnte.
«Radio 1» berichtet heute über einen Vorfall vom vergangenen Donnerstag im Tram der Linie 17 in Richtung Werdhölzli. Demnach packte ein Fahrgast in der Nähe der Führerkabine einen Kebab aus. Als die Chauffeuse es bemerkte, bat sie die Frau in den hinteren Teil des Fahrzeugs zu wechseln. Ihre Begründung: Der starke Geruch störe sie beim Fahren.
Doch die hungrige Frau stellte sich stur und blieb sitzen. Daraufhin trotzte die Tram-Chauffeuse und verweigerte die Weiterfahrt.
«Erst als sich andere Fahrgäste wegen der Verspätung einschalteten, fuhr das Tram gemäss einer Augenzeugin weiter», schreibt Radio 1 in einer Mitteilung.
«Wir appellieren an die Eigenverantwortung»
Jetzt liege der VBZ eine Beschwerde gegen die Chauffeuse vor. Sprecherin Daniela Tobler habe den Vorfall nicht kommentieren wollen. Sie erklärte aber: «Natürlich gibt es Esswaren, die einen unangenehmen Geruch verbreiten. Aber das Essen ist im Tram erlaubt. Wir appellieren hier an die Eigenverantwortung. VBZ-Angestellte sind nicht dazu da, die Kunden zurechtzuweisen und zu erziehen.»
Wie Tobler gegenüber Blick.ch ergänzt, gebe es Städte in denen das Essen und Trinken in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten ist. «In Zürich aber nicht. Im gesamten ZVV-Verbund ist es grundsätzlich erlaubt», sagt sie. Das Thema sei nicht besonders präsent.
In Basel beispielsweise sieht es ganz anders aus. Dort ist Essen und Trinken schon seit Jahren in den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und beim Baselland Transport (BLT) komplett verboten. Und da sich anfangs nicht alle daran halten wollten, wurden sogar Bussen eingeführt. Wer im Tram oder im Bus beim Schlemmen erwischt wird, muss 25 Franken zahlen.
Was meinen Sie: Soll Essen in Öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt sein? Schreiben Sie uns Ihre Meinung. (gtq)
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