Die Genfer Sittenpolizei stellte bei einer Kontrolle im Oktober 2012 fest, dass der Salon auf seiner Website verschiedene sexuelle Praktiken anbot, bei welchen Infektionskrankheiten übertragen werden können. Die Betreiberin erklärte bei einem Gespräch vor Ort, dass sie das «Vergnügungs-Menu» nicht zu ändern gedenke.
Später wurden die Angebote auf der Website doch noch modifiziert, was an der Verhängung einer Busse aber nichts änderte. Das Genfer Sicherheitsdepartement stützt sich dabei auf das Prostitutionsgesetz.
Dieses sieht vor, dass die Verantwortlichen eines Salons unter anderem dafür sorgen müssen, dass die öffentliche Sicherheit und Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Gestützt darauf darf eine Busse ausgesprochen werden.
Das Bundesgericht sieht das gleich und hat das das entsprechende Urteil der Vorinstanz nun bestätigt. (sda)
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