Vorläufiger Höhepunkt eines hässlichen Beziehungsstreits: Die Brasilianerin Rosana B.* (35) hat gegen ihren Ex-Geliebten Bernard Kobler (56) Strafanzeige eingereicht – wegen versuchter sexueller Nötigung.
Als Chef der Luzerner Kantonalbank mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Jahressalär von rund einer Million Franken muss sich Kobler unangenehme Fragen gefallen lassen. Noch stärkt Verwaltungsratspräsident Mark Bachmann seinem CEO den Rücken. «Bernard Kobler macht einen hervorragenden Job», sagt er. Und: «Die vorliegende Angelegenheit ist privater Natur.» Der Verwaltungsrat werde die weitere Entwicklung des Falls aufmerksam verfolgen.
Der Attackierte will gegenüber SonntagsBlick keine Stellungnahme abgeben. Sein Anwalt Urs Rudolf sagt: «Es ist richtig, dass mein Mandant mit der Frau ein gemeinsames Kind hat. Diese Tatsache ist im Familienkreis meines Mandanten bekannt. Für den Unterhalt dieses Kindes besteht eine behördlich genehmigte Regelung.» Am 8. Januar werde sein Mandant von der Staatsanwaltschaft zur Sache einvernommen.
Wer aber ist die Frau, die den Topbanker zu Fall bringen könnte? Rosana B. lebt seit knapp elf Jahren in der Schweiz. In dieser Zeit hat sie zweimal geheiratet und zwei uneheliche Kinder zur Welt gebracht. Eines davon von Banker Kobler.
Eingereist ist die Brasilianerin am 18. Februar 2003 – als Touristin. Sechs Monate später heiratet sie einen 35-jährigen Schweizer und holt dann ihre älteste Tochter (15) zu sich in die Schweiz. Die Ehe hält keine zwei Jahre; im Juli 2005 wird sie geschieden. Nur einen Monat später heiratet Rosana B. erneut, diesmal einen 45-jährigen Schweizer. Während dieser Ehe bringt sie eine uneheliche Tochter zur Welt, der Vater ist ein Deutscher. Seit dem Frühling 2010 ist Rosana wieder geschieden.
Kobler lernt die Brasilianerin gemäss Aussagen in einem anderen Verfahren 2010 im Zürcher Rotlichtmilieu kennen, je nach Sichtweise in einem «Bordell» (Rosana B.) beziehungsweise einem «Restaurant» (Kobler).
Rosana B. wird Ende 2011 schwanger. Gemäss der Strafanzeige soll Kobler seine Geliebte massiv unter Druck gesetzt haben, das Kind abzutreiben. Er habe ihr gedroht, dafür zu sorgen, dass B. Wohnung und Niederlassungsbewilligung verliere, und gesagt, er werde sie «zurück in die Gosse» schicken.
Schliesslich habe Kobler seiner Geliebten 150000 Franken übergeben – verbunden mit der Auflage, das Kind abzutreiben. Rosana nimmt zwar laut ihrer Anzeige das Geld, lässt den Abtreibungstermin aber verstreichen. Im August 2012 bringt sie einen Knaben zur Welt.
Im Mai 2013 war das Zerwürfnis endgültig. Es entfaltet sich ein erbitterter Streit mit Klagen und Gegenklagen. Kobler fordert die 150000 Franken zurück. Doch ein grosser Teil des Geldes ist nicht mehr da. Gemäss Unterhaltsvertrag bezahlt Kobler monatlich 2750 Franken für seinen Sohn. Weitere 1800 Franken bezieht die Mutter für ihre uneheliche Tochter aus Deutschland, hinzu kommen 650 Franken Kinderzulagen.
Aus Akten des Luzerner Justiz- und Polizeidepartements geht hervor, dass B.s effektive monatliche Einnahmen Fr. 5443.85 betragen – bei Lebensunterhaltskosten von 5617 Franken. Allein ihre Luzerner Wohnung kostet monatlich 2570 Franken. Das Amt attestiert der arbeitslosen Brasilianerin ein «beträchtliches Sozialhilferisiko».
Mehr noch: Rosana B. hat massive Schulden. Gemäss Betreibungsregisterauszug vom 8. November 2012 wurde sie im Kanton Zürich 18-mal betrieben, 13 offene Verlustscheine laufen auf ihren Namen. Ein aktueller Betreibungsauszug aus dem Kanton Luzern listet sieben Betreibungen und vier Verlustscheine auf. Der Gesamtbetrag aller Betreibungen und Verlustscheine beläuft sich auf rund 100000 Franken.
Offensichtlich wollte Rosana B. von Kobler mehr Geld – und setzte dazu rüde Methoden ein. Das geht aus einem Gerichtsurteil des Bezirksgerichts Kriens hervor, wo Kobler seine Ex-Geliebte eingeklagt hatte. Klagebegründung: Die Brasilianerin habe immer aggressiver gedroht, ihre Beziehung öffentlich zu machen, falls er den Unterhaltsbeitrag nicht erhöhe. Unbestritten ist ein SMS an Kobler mit dem Text: «Es wird ein schön Bericht in Presse. Der Vater (Erzeuger) verdient eine Mio. aber für sein unehelich Sohn hat er kein Geld.»
Der Streit eskaliert – und tatsächlich: Im Sommer 2013 bekommen fünf Mitarbeiter der Luzerner Kantonalbank ein E-Mail von Rosana B.: Der CEO vergnüge sich während der Arbeitszeit mit Prostituierten. Er sei der Vater ihres Kindes und zahle den Unterhalt nicht.
Wenige Tage später taucht sie am Wohnort der Familie Kobler auf. Als niemand die Türe öffnet, wirft sie mit Steinen eine Fensterscheibe ein. Schliesslich gibt sie ihre Strafklage gegen Kobler – Vorwurf: sexuelle Nötigung – einfach am Empfangsschalter der Bank ab, ohne Couvert.
Kobler klagt seinerseits – unter anderem wegen Persönlichkeitsverletzung, Hausfriedensbruch, Drohung, Tätlichkeit und Sachbeschädigung. Zudem fordert er zu seinem Schutz, dass sich die Ex-Geliebte weder seiner Wohnung noch seinem Arbeitsplatz auf weniger als 100 Meter nähern darf.
Das Gericht erachtet diese Massnahme als unverhältnismässig, verbietet der Brasilianerin aber, mit bestimmten Personen oder der Presse über ihr Verhältnis zu Kobler oder den gemeinsamen Sohn zu sprechen. Dagegen hat B.s Anwalt Beschwerde eingelegt.
Der Vorwurf der sexuellen Nötigung ist für Kobler der gravierendste. Die Tat soll sich am 1. Mai 2013 ereignet haben. Nach einem Streit am Telefon sei Kobler, so die Brasilianerin, unangemeldet bei ihr zu Hause aufgetaucht und ihr zu nahe gekommen. Sie habe sich mit einer Ohrfeige gewehrt.
Zeugen des Vorfalls gibt es nicht. Kobler soll sich an jenem Abend Verletzungen zugezogen haben, die gemäss Gerichtsakten nicht von einer Ohrfeige stammen können. Auch seine Brille ging zu Bruch.
Ihre Version: Kobler sei beim Verlassen der Wohnung die Treppe hinuntergestürzt und dabei selbst auf die Brille getreten. Seine Version: Als er die Wohnung nach wüsten Beschimpfungen verlassen wollte, habe sich ihm die Ex-Geliebte in den Weg gestellt und ihn mit der Faust mitten ins Gesicht geschlagen – so heftig, dass er zu Boden ging. Dann sei sie absichtlich auf seine Brille getreten. Bei diesem Vorfall habe Kobler laut Gerichtsakten mehrere Rissquetschwunden erlitten.
Ob die Affäre den Topbanker seinen Job kosten wird, ist offen – es gilt die Unschuldsvermutung. Sicher ist: Bei der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, wo Kobler Mitglied ist, wird er sich rechtfertigen müssen. «Wir werden Herrn Kobler die Möglichkeit geben, seine Sicht der Geschehnisse darzulegen», sagt deren Präsident und Nidwaldner FDP-Regierungsrat Hans Wicki (49).