Bänziger hatte nämlich vor rund 15 Jahren als interimistischer Leiter der Bundesanwaltschaft (BA) mit dem Lockerbie-Verfahren zu tun, wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona festgestellt hat. Das schreibt die NZZ am Sonntag.
Damit gebe die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts einem Zürcher Händler Recht, der Bänzigers Nichtanhandnahme-Verfügung angefochten hatte.
Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, bestätigte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Beschluss des Bundesstrafgerichts.
Beim Bombenanschlag auf eine Pan-Am-Maschine über der schottischen Stadt Lockerbie kamen im Dezember 1988 270 Menschen ums Leben. Ein schottisches Gericht verurteilte deswegen 2001 einen libyschen Geheimdienstoffizier zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Die Schaltuhr, die zum Zünden der Lockerbie-Bombe benutzt worden war, soll vom Zürcher Händler geliefert worden sein. In den Ermittlungen traten jedoch Widersprüche auf, die diesen entlasten könnten.
Der Verdächtige sagte dazu, ein Schweizer Bundespolizist habe damals unrechtmässig den Prototypen seiner Schaltuhr beschafft und in den Gerichtsprozess in Schottland eingebracht. Dort sei dieser fälschlicherweise als verwendeter Zeitschalter dargestellt worden. Ein Gutachten habe später gezeigt, dass der Zünder manipuliert worden sei, schreibt die NZZ am Sonntag. Daraufhin erstattete der Händler Anzeige gegen den Beamten.
Da die Bundespolizei früher in der Bundesanwaltschaft (BA) eingegliedert war, ersuchte die BA bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes. Dies, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden.
Doch diese Massnahme erwies sich als ungenügend: Bei der standardmässigen Befragung versäumte es Bänziger offensichtlich zu erwähnen, dass er mit dem Fall bereits einmal zu tun gehabt hatte. Er habe sich nicht mehr daran erinnern können, begründete er laut NZZ am Sonntag vor dem Bundesstrafgericht.
Bänziger hatte es abgelehnt, gegen den ehemaligen Bundespolizisten eine Strafuntersuchung einzuleiten. Alle möglichen Taten seien im Jahr 2010 verjährt, befand er im November letzten Jahres.
Der gegen Libyen geführte Prozess fand im Jahr 2000 statt. Bis ins Jahr 2002 galt für Verbrechen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.
Der Anwalt des Händlers widersprach dieser Auslegung und legte Rekurs ein. Dabei wurde die Befangenheit des Bundesanwalts festgestellt. Mit dem Beschluss aus Bellinzona, dem Rekurs des Händlers stattzugeben, muss die Aufsichtsbehörde der BA nun einen neuen ausserordentlichen Staatsanwalt suchen, welcher die Anzeige erneut prüft.
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