Linke kommen an die Kasse
5000 Franken Busse wegen «Kill Erdogan»-Plakat

Die Organisatoren der Türkei-Kundgebung hätten gegen die Bewilligungsauflagen verstossen, moniert die Stadt Bern und eröffnet ein entsprechendes Verfahren. Den Veranstaltern droht eine Busse von bis zu 5000 Franken.
Publiziert: 27.03.2017 um 16:28 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:07 Uhr
Sorgte für internationalen Stunk: «Kill Erdogan»-Plakat am Samstag an der Demo in Bern.
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Das «Kill Erdogan»-Transparent beschäftigt die Berner Behörden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gestern wegen des Plakats ein Verfahren wegen öffentlichen Aufrufs zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit eröffnet hat, zieht nun auch die Stadt Bern nach.

Verstoss gegen Bewilligungsauflagen

«Gestützt auf das städtische Kundgebungsreglement hat das Polizeiinspektorat heute wegen Verstosses gegen die Bewilligungsauflagen ein Verfahren eingeleitet», sagt der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) zu BLICK.

So war in der Bewilligung etwa folgender Passus festgehalten: «Untersagt sind alle beleidigenden Handlungen zum Nachteil eines fremden Staates oder in der Person seiner diplomatischen Vertreter. Namentlich sind dies: Aussagen, Parolen, Plakate, Transparente sowie Gegenstände und Darstellungen.»

Zu den Auflagen gehörte auch, dass die Veranstalter für einen «angemessenen Organisationsdienst» und «einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung» besorgt sind sowie «präventiv (insbesondere zur Verhinderung von Sachbeschädigungen oder anderen Straftaten) auf die Teilnehmenden einwirken».

Das städtische Verfahren richtet sich nicht gegen die Plakatmacher – dafür sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig – sondern gegen die Organisatoren der Kundgebung bzw. die dafür verantwortliche Kontaktperson.

Das OK besteht aus folgenden Organisationen: Beritan Frauenverein, Brückenschlag «Zürich – Amed|Diyarbakir», DemKurd, Grüne Schweiz, medico international schweiz, solidaritéS, Solifonds, SP Schweiz. Alle Organisationen sind gleichberechtigt, einen OK-Chef gibt es nicht.

Was haben die Veranstalter unternommen, um den Vorfall zu verhindern?

Im Fokus stehe dabei die Frage, was die Veranstalter unternommen haben, damit der Transparent-Vorfall hätte verhindert werden können, so Nause. «Wir brauchen nun zuerst Unterlagen wie etwa Polizeirapporte, damit wir uns ein Bild dazu machen können.»

Im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung ist eine Busse von «maximal 5000 Franken» möglich, so Nause. Ob überhaupt und wie hoch die Busse konkret ausfallen werde, könne man aber noch nicht sagen. 

Wenn, dann werde das Polizeiinspektorat die entsprechende Busse verfügen. Diese Verfügung könne bei der Staatsanwaltschaft angefochten werden.

Wann der Bussenentscheid steht, konnte Nause noch nicht sagen. Er geht aber davon aus, dass dies «innert Wochenfrist» möglich sein könnte.

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