Das Einbürgerungsgesuch der muslimischen Familie der beiden Schüler, die in Therwil BL ihrer Lehrerin den dort üblichen Handschlag verweigern, ist bei den Baselbieter Behörden sistiert worden. Nach dem Medienwirbel will das Amt für Migration die ganze Familie vorladen. Sie hat im Januar einen Antrag auf Einbürgerung gestellt.
Dass Einbürgerungsgesuche für zusätzliche Abklärungen sistiert werden, sei im Baselbiet nichts Ungewöhnliches. Das kantonale Amt für Migration werde die Familienmitglieder einzeln befragen, sagte ein Sprecher der Sicherheitsdirektion am Montag zur Nachrichtenagentur sda.
Diese Befragung ist laut dem Sprecher ergebnisoffen. Erst anhand der Antworten zeigten sich allfällige Konsequenzen für den ausländerrechtlichen Status der Familie, die in Ettingen BL lebt. Und erst dann werde über das weitere Vorgehen mit dem Gesuch entschieden. Genaue Termine seien nicht bekannt.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes waren zum Einbürgerungsgesuch keine Details zu erfahren. Der Sprecher mochte auch nicht sagen, wie viele der Kinder neben den Eltern den Schweizer Pass möchten.
Letzte Woche entschieden
Der Entscheid zur Sistierung und Vorladung beim Amt sei «letzte Woche» gefallen. Der Wirbel um die Handschlag-Dispens-Affäre, zu der sogar Bundesrätin Simonetta Sommaruga ihre Meinung kundgetan hat, hält bereits gut zwei Wochen an - und fand selbst internationales Echo.
Die beiden 14- und 16-jährigen Brüder wollen aus religiösen Gründen generell Frauen nicht berühren. Der Jüngere sagte in einem Zeitungsinterview, er habe diese Regel in einer Internet-Predigt gefunden. Die Schulleitung der Sekundarschule Therwil BL hatte mit ihnen deswegen vereinbart, dass sie auf den in dieser Schule üblichen Handschlag mit den Lehrpersonen verzichten können.
Diese Praxis gilt an dieser Sek bis auf weiteres. Die kantonale Bildungsdirektion hat indes ein Rechtsgutachten bestellt, ob und wie Anstandsregeln durchzusetzen sind. Im Kantonsparlament sind mehrere Vorstösse eingereicht worden, die religiöse Sonderreglungen verbieten wollen.
Die Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS) hatte inzwischen bereits verlauten lassen, dass ein Händedruck zwischen Mann und Frau «theologisch erlaubt ist» für eine einfache Begrüssung. In der islamischen Tradition sei Höflichkeit gegenüber allen wichtig, und zur Begrüssung gebe es unterschiedliche Bräuche. (sda)