«Aufgrund sehr beschränkter Platzverhältnisse»
Nur drei Asylsuchende dürfen ins Hallenbad

Die Luzerner Gemeinde Meggen beschränkt den Zugang wegen der Platzverhältnisse. Das sei rechtswidrig, sagt ein Staatsrechtsprofessor.
Publiziert: 28.02.2016 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:32 Uhr
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Die Gemeinde findet die Platzverhältnisse im Hallenbad «sehr begrenzt».
Foto: Sabine Wunderlin
Roland Gamp

Yannick Hagmann (35) engagiert sich ehrenamtlich für Asylsuchende. Er bringt ihnen Deutsch bei. Und sorgt für Abwechslung. «In ihren Unterkünften sitzen sie den ganzen Tag nur herum», sagt der Buchhalter. Um das zu ändern, besuchte er letzte Woche mit einigen Syrern das Hallenbad in Meggen.

Dieses ist öffentlich zugänglich, steht laut Homepage «der Bevölkerung zur Verfügung». Doch der Bademeister fing die Gruppe beim Eingang ab. «Er hielt uns einen Zettel der Gemeinde vor die Nase und sagte, dass höchstens drei Asylsuchende gleichzeitig das Bad betreten dürfen.»

Tatsächlich ist seit drei Wochen eine neue Regelung in Kraft. «Aufgrund der Grösse des Beckens und der sehr beschränkten Platzverhältnisse können maximal drei Asylsuchende gleichzeitig den Eintritt lösen und sich im Hallenbad aufhalten», steht im Protokoll der Gemeinde. Zudem haben sie nur an zwei Tagen pro Woche Zutritt.

8 mal 20 Meter misst das Becken. «Das ist nicht riesig», sagt Hagmann. Trotzdem habe ihn die Regelung verärgert. «Es kann doch nicht sein, dass man eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ausschliesst, nur damit die anderen Platz haben. Das sind Zustände wie im Apartheidsregime.»

Diesen Vergleich zieht auch Markus Schefer, Staatsrechtsprofessor an der Uni Basel. «Die Regelung verstösst gegen das Diskriminierungsverbot der Schweizer Verfassung und ist somit rechtswidrig.» Es sei zulässig, aus Sicherheitsgründen eine Maximalbelegung festzulegen. «Aber diese muss dann für alle gelten und nicht nur für Asylsuchende.»

Die Regelung erinnert an das «Badi-Verbot» von Bremgarten AG. Dort mussten sich Flüchtlinge von gewissen Zonen wie dem Freibad fernhalten. Die europaweite Kritik war so heftig, dass Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP, 55) beschwichtigen musste. Es handle sich nur um eine Empfehlung. Wenn sich die Asylsuchenden korrekt verhielten, würden keine Sanktionen drohen.

Und in Meggen? «Die Einschränkung erfolgt einzig aus dem Grund, weil das Hallenbad auf dem Schulareal steht und dieses als sensible Zone definiert wurde, wo sich Asylsuchende nicht aufhalten sollen», sagt Sozialvorsteherin Mirjam Müller-Bodmer (53).

«Unser kleines Hallenbad wird bereits intensiv genutzt durch Schule, Vereine und Einzelpersonen. Damit diese Nutzung weiter so erfolgen kann und weil uns die Sicherheit der Asylsuchenden in der Schwimmhalle wichtig ist, hat der Gemeinderat entschieden, dass bis drei Asylsuchende mit einer Begleitperson im Hallenbad schwimmen können.» Wie diese beim Eingang erkannt werden, ist unklar.

Problematisch sei die Regelung nicht. «Im Rahmen der Aufnahme von Asylsuchenden in temporären Notunterkünften ist die Definition von sensiblen Zonen auch in andern Luzerner Gemeinden Praxis.»

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