Es handelt sich um Prüfungsergebnisse, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) von der AKW-Betreiberin Axpo Power im Zuge der Verlängerung der Betriebsbewilligung im Jahr 2010 verlangt hatte.
Greenpeace forderte im Februar 2015 Einsicht in diese Dokumente. Die Umweltschutzorganisation stützte sich dabei auf das Öffentlichkeitsgesetz, aufgrund dessen jeder das Recht hat, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskunft über den Inhalt solcher Dokumente zu erhalten. In Ausnahmefällen kann der Zugang verweigert werden.
Im Fall des Berichts zur Untersuchung der beiden Reaktordruckbehälter des AKW Beznau können sich das ENSI und die Axpo zumindest teilweise auf eine solche Ausnahmeklausel berufen. So handelt es sich bei der Beschreibung, wie die Proben der Druckbehälter geprüft und ausgewertet wurden, um Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse.
Wie das Bundesverwaltungsgericht ausführt, wiege deren Geheimhaltung schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit an den entsprechenden Informationen. Eine pauschale Schwärzung des Berichts wäre jedoch unverhältnismässig.
Aus diesem Grund muss das ENSI laut Urteil den Zugang zumindest teilweise gewähren, auch wenn die Schwärzung der sensiblen Teile der rund 1000 Seiten umfassenden Unterlagen einen grossen Aufwand bedeutet. Die Dokumente werden erst nach dem Entscheid zum Wiederanfahren des Reaktors veröffentlicht.
Momentan ist offen, wann der seit zwei Jahren abgeschaltete Block 1 wieder ans Netz geht. Das ENSI prüft weiterhin die Unterlagen der Axpo, die die Wiederinbetriebnahme wiederholt verschieben musste. Es gibt laut der Behörde keinen Termin für eine Freigabe zum Hochfahren der Anlage.
Greenpeace zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses setze der «Geheimhaltungs-Praxis des ENSI» ein Ende. Die Behörde dürfe das Versteckspiel der Axpo zu Beznau nicht mehr mittragen. Das sei ein wichtiger Etappensieg bei den Bestrebungen der Umweltorganisation, «Licht in die Blackbox Beznau zu bringen».
Auch der Energiekonzern Axpo nimmt das Urteil nach eigenen Angaben mit Befriedigung zur Kenntnis. «Es ist wichtig, dass Geschäftsgeheimnisse weiterhin geheim bleiben können», teilte Mediensprecher Tobias Kistner auf Anfrage mit: «Andernfalls könnten wir den Zugang zu modernsten Technologien verlieren. Darunter würde die Sicherheit unserer Kraftwerke leiden.»
Der Block 1, mit knapp 48 Betriebsjahren einer der ältesten kommerziellen Reaktoren der Welt, ist seit März 2015 vom Netz. Im Sommer desselben Jahres wurden am Reaktordruckbehälter rund 925 Materialfehler entdeckt.
Es handelt sich um fehlerhafte Materialstellen mit einer Grösse von 5 bis 6 Millimetern. Abklärungen des Energiekonzerns Axpo zufolge sind diese Materialfehler nicht während des Betriebs des Reaktors entstanden, sondern bei der Schmiedung des Druckbehälters 1965 in Frankreich.
(Urteil A-1432/2016 vom 05.04.2017)