Der Fall erinnert an die vorletzte Silvesternacht in Köln (D), als Dutzende Frauen von Migranten sexuell belästigt wurden. Doch diesmal war der Tatort Zürich. Täter: der 20-jährige afghanische Asylbewerber Jalal. S.* (20).
In der vergangenen Silvesternacht nahm der junge Mann eine 45-jährige Spanierin ins Visier, die so betrunken war, dass sie sich beim Bürkliplatz an einem Zeltpfosten festhalten musste.
Jalal S. packt die Frau am Arm und zieht sie trotz Gegenwehr zu einem Baum. Er küsst und begrapscht sie mit beiden Händen über den Kleidern am Busen.
«Schliesslich fiel die Geschädigte auf den Boden, da sie gar nicht mehr in der Lage war, alleine zu stehen», schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Der Afghane schleppt die Wehrlose halb in ein Gebüsch und legt sich zu ihr. Danach beginnt er sie erneut zu küssen und zu befummeln.
Das schändliche Treiben bleibt nicht unbemerkt
Trotz des Trubels bleibt das Treiben nicht unbemerkt. Minuten später klicken die Handschellen.
«Verschiedene Festbesucher haben vorbildlich reagiert und eine Patrouille auf das Geschehen aufmerksam gemacht», lobt Stadtpolizei-Medienchef Marco Cortesi.
Gestern stand Jalal S. vor dem Zürcher Bezirksgericht: «Ich habe zum ersten Mal im Leben Alkohol getrunken. Ich weiss gar nicht genau, was passiert ist. Aber es tut mir leid, ich schäme mich.»
Besser erinnerte sich Jalal S., was ihm in seiner Heimat angeblich widerfahren war. «Die Taliban haben meinen Bruder erschossen und alle Schafe mitgenommen.» Daraufhin sei er in die Schweiz geflüchtet.
Der Verteidiger zieht das Urteil weiter
«Man gibt Ihnen Schutz. Wie kommen Sie dazu, wildfremde Frauen zu belästigen», schimpfte Einzelrichter Robert Amsler. Er verurteilte Jalal S. wegen Schändung zu zehn Monaten Gefängnis bedingt. Dazu wird er für sechs Jahre des Landes verwiesen.
«Es war ein bizarres Verhalten, sexuelle Handlungen an jemandem zu verrichten, der stehend k. o. war», so der Richter.
Der Verteidiger des Afghanen ist mit der Verurteilung wegen Schändung einverstanden – doch nicht mit dem Landesverweis. Er zieht das Urteil weiter.
Wegen Fluchtgefahr sitzt Jalal S. aber seit seiner Verhaftung am 1. Januar in Haft.
*Name bekannt
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