Amir B.* (29) ist weg. Abgehauen. Der schweizweit bekannte Verkehrs-Rowdy drückt sich vor dem Knast.
Mitte Juni war der Kosovo-Albaner mit serbischem Pass für den Strafvollzug aufgeboten worden. Doch die Zelle bleibt leer. «Ja, er erschien nicht zum Haftantritt», bestätigt Rebecca de Silva, Medienbeauftragte des Zürcher Amtes für Justizvollzug, die BLICK-Recherchen. «Er ist untergetaucht und wurde polizeilich zur Verhaftung ausgeschrieben.»
Neun Monate müsste Amir B. aus Schlieren ZH absitzen. Weil er ohne Billett Auto fuhr und zweimal erwischt wurde.
«Ich bin ein Psychopath»
2004 hatte Amir B. seinen grossen Auftritt im TV. In der «Rundschau» outete er sich als Raser: «Ich bin ein Psychopath – ich mache lieber einen Unfall, als ein Rennen zu verlieren.» Danach trat er seine Gefängnisstrafe an. Kaum war er wieder draussen, delinquierte er erneut.
Im Dezember 2011 stand der Raser in Hinwil ZH wieder einmal vor Gericht. Neben neuen Verkehrsdelikten war Amir B. bei einem Einbruch im Zürcher Oberland als Schmieresteher tätig. Bei der Verhaftung trugen er und sein Komplize Goldvreneli und Schmuck auf sich. Frech behauptete der Hilfsarbeiter, er habe vor dem Einbruchshaus nur geraucht. Für den Hinwiler Gerichtspräsidenten Christian Prinz Lügengeschichten. Als Amir B. während der Urteilsverkündung SMS schrieb, platzte dem Richter der Kragen.
Das Gericht verurteilte ihn aufgrund offener und bedingter Strafen zu insgesamt 46 Monaten Freiheitsstrafe. Postwendend legte der Kriminelle Berufung ein. Die neun Monate Haft wegen Fahrens ohne Billett hätte Amir B. trotzdem antreten müssen.
Keine Sicherheitshaft beantragt
«Er wurde zum Vollzug aufgeboten und hat bis vor Verwaltungsgericht dagegen Rechtsmittel erhoben. Es hat seine Beschwerde jedoch abgewiesen», so de Silva. «Das Untertauchen hätte nur verhindert werden können, wenn ihn das Gericht in Sicherheitshaft versetzt hätte.»
Dies war gemäss Gerichtspräsident Prinz nicht möglich. «Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichts braucht es für die Annahme von Fluchtgefahr eine konkrete Wahrscheinlichkeit, dass sich die beschuldigte Person der Strafe durch Flucht entziehen würde.»
Diese Voraussetzungen seien nicht erfüllt gewesen: Amir B. sei in der Schweiz aufgewachsen und habe mit seiner Familie zusammengelebt. «Von Kontakten ins Ausland war meines Wissens nichts aktenkundig», sagt der Richter. Auch die Staatsanwaltschaft habe keine Sicherheitshaft beantragt.
*Name bekannt
2002: 3 Monate Ausweisentzug. Amir B. war auf der Autobahn mit Tempo 143 km/h unterwegs und überholte ein Auto rechts (Busse: 3000 Franken).
2003: 6 Monate Ausweisentzug. Raserei mit 121 km/h durch eine Autobahn-Baustelle (Busse: rund 7000 Franken).
2003: 8½ Monate Ausweisentzug. Amir B. raste erneut.
2007: Wegen eines Raserrennens und Beteiligung an 60 Einbrüchen wird Amir B. zu 36 Monaten verurteilt. Die Hälfte muss er absitzen.
2010: Neun Monate Knast. Amir B. war zweimal ohne Ausweis erwischt worden. Er hatte das Auto seines Vaters entwendet.
2002: 3 Monate Ausweisentzug. Amir B. war auf der Autobahn mit Tempo 143 km/h unterwegs und überholte ein Auto rechts (Busse: 3000 Franken).
2003: 6 Monate Ausweisentzug. Raserei mit 121 km/h durch eine Autobahn-Baustelle (Busse: rund 7000 Franken).
2003: 8½ Monate Ausweisentzug. Amir B. raste erneut.
2007: Wegen eines Raserrennens und Beteiligung an 60 Einbrüchen wird Amir B. zu 36 Monaten verurteilt. Die Hälfte muss er absitzen.
2010: Neun Monate Knast. Amir B. war zweimal ohne Ausweis erwischt worden. Er hatte das Auto seines Vaters entwendet.