Es flog im Skilager auf: Lehrerin A. S. (30) und einer ihrer Schüler (17) von der Kreisschule in Unterkulm AG hatten ein sexuelles Verhältnis.
Der Fall erhitzt die Gemüter. Grundtenor: Bekommt die Lehrerin die Strafe, die einem männlichen Berufskollegen blühen würde? Ein Leser ist sicher: Nur ein «verdächtiges» Betatschen würde einen Lehrer in den Knast bringen.
«Keine vergleichbaren Fälle»
Warum meinen viele, dass Sex-Lehrer härter angefasst werden als ihre weiblichen Pendants? «Das Problem ist: Es gibt fast keine vergleichbaren Fälle mit Lehrern», sagt Sexualpädagogin Irene Huber.
«Beim Fall in Unterkulm kommen vielen aus der Erinnerung Fälle mit Lehrern in den Sinn, bei denen es in Tat und Wahrheit um Fälle unter dem Schutzalter geht», sagt Huber.
Ob es im Fall Unterkulm eine Bestrafung gibt, ist alles andere als sicher – ob nun Mann oder Frau. Die Schule informierte die Polizei nicht – der Schüler sei 17 Jahre alt, es sei einvernehmlich passiert. Schliesslich wurde die Frau von einer Drittperson doch angezeigt.
Wirt (46) hatte Sex mit Lehrtochter (16)
Der Staatsanwalt müsste der Lehrerin beweisen können, dass es mit dem Schüler nur wegen des Abhängigkeitsverhältnisses zu Sex kam. Für die Ermittler gilt Artikel 188 im Strafgesetzbuch: «Wer mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis» abhängig eine sexuelle Handlung vornimmt, «in dem er diese Abhängigkeit ausnützt», wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Ein Vergleichsfall: Im Kanton Zürich wurde 2008 das sexuelle Verhältnis eines Wirts (46) und seiner Lehrtochter (16) als einvernehmlich beurteilt. Und: Die Jugendliche habe ihre Lehre trotz Ende der Beziehung ohne Probleme beenden können. Von einer Abhängigkeit gingen die Richter nicht aus. (spi)