In den letzten Jahren hatte die Zahl der Überwachungen jeweils deutlich zugenommen. Nun ist sie rückläufig, wie der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) am Dienstag mitteilte.
Im Jahr 2014 wurden 3344 Echtzeitüberwachungen (Vorjahr: 3770) und 6335 rückwirkende Überwachungen (Vorjahr: 6872) angeordnet. Bei den Echtzeitüberwachungen werden Telefonate mitgehört und E-Mails mitgelesen, bei den rückwirkenden Überwachungen geht es um Verbindungsnachweise.
Es sei zu beachten, dass auf eine Person häufig mehrere Überwachungsmassnahmen entfielen, schreibt der Dienst ÜPF. So müssten bei einem mutmasslichen Drogendealer sowohl der Festnetzanschluss als auch mehrere Mobiltelefone überwacht werden.
Abgenommen hat 2014 ausserdem die Anzahl Notsuchen, um rund 10 Prozent auf 462. Der Zweck dieser Massnahme ist die Suche und Rettung von vermissten Personen. Die Strafverfolgungsbehörden haben auch weniger Auskünfte beim Dienst ÜPF eingeholt. Leicht gestiegen sind lediglich Telefonbuchabfragen und IP-Adressen-Abfragen, um knapp 4 Prozent auf rund 198'000.
Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs können die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von schweren Straftaten anordnen. Dies muss von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden.
Im vergangenen Jahr wurden laut dem Dienst ÜPF rund 40 Prozent der Überwachungsmassnahmen angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzuklären. Ein Drittel betraf schwere Vermögensdelikte. Der Rest teils sich auf diverse Delikte auf, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte.
Am meisten Überwachungsaufträge und technische Auskünfte gab es im Kanton Zürich, gefolgt von den Kantonen Genf, Waadt und Tessin. Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes haben 615 Überwachungsaufträge angeordnet und technische Auskünfte eingeholt.
Das Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wird derzeit revidiert. Der Bundesrat möchte es ans Internet-Zeitalter anpassen und ermöglichen, dass die Überwacher auch Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um Skype-Gespräche mithören zu können.
Umstritten ist im Parlament unter anderem, wie lange die Fernmeldeanbieter künftig die Randdaten speichern müssen. Diese geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Heute werden die Randdaten sechs Monate lang aufbewahrt. Künftig sollen die Strafverfolgungsbehörden auch nach zwölf Monaten noch darauf zugreifen können.
Entscheiden müssen die eidgenössischen Räte auch über das neue Nachrichtendienstgesetz. Stimmen sie dem Gesetz zu, darf neben den Strafverfolgungsbehörden künftig auch der Nachrichtendienst Telefongespräche abhören und in Computer eindringen. Der Nationalrat wird in der kommenden Frühjahrssession über diese präventive Überwachung beraten.