Das Departement von Doris Leuthard hat die neuen, EU-kompatiblen Bestimmungen heute in Vernehmlassung geschickt. Die so genannte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) regelt den Umgang mit 35 Stoffen und Produktgruppen, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können.
Wichtige Anpassungen betreffen Quecksilber. Künftig soll es verboten sein, quecksilberhaltige Messinstrumente wie Barometer oder Thermometer herzustellen oder in Verkehr zu bringen.
Verbieten will der Bund auch die Verwendung von Quecksilber bei der Chlor-Alkali-Elektrolyse, und zwar ab 2017. Dabei werden aus Natriumchlorid Chlor, Wasserstoff und Natronlauge erzeugt.
Das Verfahren mit Quecksilber wird laut dem Umweltdepartement (UVEK) in der Schweiz nur noch von einer Anlage angewendet. Diese sei bereits informiert worden. Ursprünglich waren die Betreiber in der Schweiz und anderen Ländern davon ausgegangen, dass die Anlagen noch bis zum Jahr 2020 betrieben werden dürfen.
Weiter soll der Einsatz von Quecksilber als Hilfsstoff bei chemischen Synthesen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Einschränkungen im Umgang mit Quecksilber gibt es in der Schweiz seit fast 30 Jahren. Vorher wurde der Quecksilber-Verbrauch auf rund 20 Tonnen im Jahr geschätzt. Aktuell liebt der Verbrauch laut dem UVEK noch bei rund zwei Tonnen pro Jahr.
Anpassen will der Bund auch die Vorschriften über Schadstoffe in Batterien. Ausserdem will er das Inverkehrbringen von Desodorierungsmittel und Lufterfrischern verbieten, die 1,4 Dichlorbenzol (1,4-DCB) enthalten. Die EU hat den Stoff als krebserzeugend eingestuft. Ausserdem ist er sehr giftig für Wasserorganismen.
Untersuchungen hätten gezeigt, dass ein Gesundheitsrisiko bestehe für Verbraucher und Arbeitnehmer, die in Toiletten, Büros oder anderen Innenräumen 1,4-DCB ausgesetzt seien, schreibt das UVEK. In der Schweiz seien jedoch viele DCB-haltige Produkte bereits ausser Handel genommen worden. Aktuell würden höchstens noch drei solche Mittel vermarktet. (rsn/sda)