VBS-Chef muss wegen Bauland-Skandal bei GPK antanzen
«Wir werden Bundesrat Parmelin einvernehmen»

Weil er trotz Befangenheit für Steuerprivilegien zungusten der Landwirte weibelte, muss Bundesrat Guy Parmelin am Montag bei der parlamentarischen Aufsicht antraben.
Publiziert: 06.05.2016 um 13:43 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:39 Uhr
Bundesrat Guy Parmelin, muss den Geschäftsprüfungskommissionen Red und Antwort stehen.
Foto: MARCEL BIERI
Sermîn Faki

Der Bauland-Skandal von Bundesrat Guy Parmelin (SVP) wird ein Nachspiel haben. Am nächsten Montag muss er vor den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments antraben. «Wir werden Bundesrat Parmelin dazu einvernehmen», kündigt Hans Stöckli, Präsident der ständerätlichen GPK, an.

Wie BLICK enthüllt hat, hatte sich Parmelin im Bundesrat massiv dafür eingesetzt, dass Bauern keine Bundessteuern und AHV-Abgaben entrichten müssen, wenn sie landwirtschaftlich genutztes Bauland verkaufen. Der Nationalrat hat diesem Ansinnen in der letzten Woche zugestimmt, dem Bund entgehen dadurch 400 Millionen Franken im Jahr.

Pikant: Just zu der Zeit, als der Bundesrat das Geschäft diskutierte, übertrug Parmelin ein Stück Land, das unter die Regelung fallen würde, an seinen Bruder. Er war also befangen – was ihn aber nicht davon abhielt, in einem Mitbericht noch weitere Privilegien zu verlangen.

Unverständlicher Mitbericht

«Wenn die Vorwürfe stimmen, dann besteht tatsächlich der Verdacht, dass Herr Parmelin seine Ausstandspflichten verletzt haben könnte», sagt Stöckli, Berner SP-Ständerat. Doch Parmelins Mauscheleien treiben auch bürgerlichen Politikern die Zornesröte ins Gesicht. «Dass er sogar einen Mitbericht verfasst hat, ist auf den ersten Blick unverständlich», sagt der Bündner CVP-Nationalrat Martin Candinas. Er ist ebenfalls Mitglied der GPK und will die ohnehin anstehende Anhörung der Bundesräte nutzen, um Antworten auf offene Fragen zu erhalten.

Für den Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni beispielsweise ist zentral, ob Parmelin den Interessenkonflikt im Bundesrat offengelegt und den Kollegen angeboten hat, in Ausstand zu treten. «Ob ein Interessenkonflikt bestanden hat, konnte er nicht allein entscheiden», findet er. Leicht wird es für den Waadtländer Neo-Bundesrat in keinem Fall, wie der Zuger Ständerat Joachim Eder prophezeit: «Herr Parmelin muss sich auf unangnehme Fragen einstellen.»

Auch Schneider-Ammann muss Red und Antwort stehen

Kommissionspräsident Stöckli will aber auch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann in der Causa Parmelin befragen. Denn wenn der Bundesrat zum Schluss gekommen sein sollte, dass Parmelin die Ausstandspflichten verletzt hat, stellt sich die Frage nach Sanktionen. «Es geht darum, abzuklären, was genau geschehen ist» so Stöckli. Aber auch wie der Bundesrat Ausstandsregeln generell handhabe und ob Verletzungen geahndet würden. «Für den konkreten Fall heisst das: Hat Herr Parmelin die Regeln verletzt und wenn ja, wird das Sanktionen zur Folge haben?»

Parmelin hätte Zimmer verlassen müssen

Im Gegensatz zu Parlamentariern müssen Bundesräte in den Ausstand treten, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben. Das verlangt das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Was das heisst, ist im «Aide mémoire», dem Pflichtenheft der Regierungsmitglieder geregelt. Dort heisst es: 

«Eine Ausstandspflicht eines Mitglieds des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers besteht, wenn ein unmittelbares persönliches Interesse an einem Geschäft vorliegt.» «Unmittelbar» sei ein Interesse, wenn eine Person aufgrund der Nähe zu einem Geschäft wesentlich stärker betroffen ist als andere, etwa aus persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen. Ein «persönliches» Interesse liegt vor, wenn die Person ein eigenes Interesse am Ausgang des Geschäfts hat.

Was in einem solchen Fall zu tun ist, ist ebenso klar:

«Die zum Ausstand verpflichteten Personen dürfen weder an der Entscheidvorbereitung und am Mitberichtsverfahren noch an den Verhandlungen und der eigentlichen Entscheidfindung teilnehmen. Sie müssen vor Beginn der Verhandlungen den Sitzungsraum verlassen. Die Federführung für ein Geschäft einer ausstandspflichtigen Person wird in der Regel an die Stellvertretung übertragen.» (sf)

Im Gegensatz zu Parlamentariern müssen Bundesräte in den Ausstand treten, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben. Das verlangt das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Was das heisst, ist im «Aide mémoire», dem Pflichtenheft der Regierungsmitglieder geregelt. Dort heisst es: 

«Eine Ausstandspflicht eines Mitglieds des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers besteht, wenn ein unmittelbares persönliches Interesse an einem Geschäft vorliegt.» «Unmittelbar» sei ein Interesse, wenn eine Person aufgrund der Nähe zu einem Geschäft wesentlich stärker betroffen ist als andere, etwa aus persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen. Ein «persönliches» Interesse liegt vor, wenn die Person ein eigenes Interesse am Ausgang des Geschäfts hat.

Was in einem solchen Fall zu tun ist, ist ebenso klar:

«Die zum Ausstand verpflichteten Personen dürfen weder an der Entscheidvorbereitung und am Mitberichtsverfahren noch an den Verhandlungen und der eigentlichen Entscheidfindung teilnehmen. Sie müssen vor Beginn der Verhandlungen den Sitzungsraum verlassen. Die Federführung für ein Geschäft einer ausstandspflichtigen Person wird in der Regel an die Stellvertretung übertragen.» (sf)

Die Chronologie zum Fall Parmelin

Die Chronologie zum Fall Parmelin

9. Dezember: SVP-Politiker Guy Parmelin (56) wird in den Bundesrat gewählt. Er leitet die Übertragung seines Anteils am gemeinsamen Weinbaubetrieb an seinen Bruder Christophe ein.

17. Februar: Finanzminister Ueli Maurer (SVP) bringt einen Entwurf für das Bodenprivileg-Gesetz in den Bundesrat.

2. März: Guy Parmelin verlangt mit einem Mitbericht Korrek­turen, die das Steuerprivileg in besserem Licht erscheinen lassen würden.

5. März: Guy Parmelin überträgt seinen Anteil am Weinbaubetrieb und den Grundstücken an seinen Bruder – mit Rückwirkung auf den 1. Januar.

11. März: Der Bundesrat verabschiedet das Gesetz zum Bodenprivileg. Parmelins Anregungen werden nicht berücksichtigt.

14. März: Guy Parmelin wird als Miteigentümer des Bauland-Grundstücks in Bursins VD aus dem Grundbuch gelöscht.

Die Chronologie zum Fall Parmelin

9. Dezember: SVP-Politiker Guy Parmelin (56) wird in den Bundesrat gewählt. Er leitet die Übertragung seines Anteils am gemeinsamen Weinbaubetrieb an seinen Bruder Christophe ein.

17. Februar: Finanzminister Ueli Maurer (SVP) bringt einen Entwurf für das Bodenprivileg-Gesetz in den Bundesrat.

2. März: Guy Parmelin verlangt mit einem Mitbericht Korrek­turen, die das Steuerprivileg in besserem Licht erscheinen lassen würden.

5. März: Guy Parmelin überträgt seinen Anteil am Weinbaubetrieb und den Grundstücken an seinen Bruder – mit Rückwirkung auf den 1. Januar.

11. März: Der Bundesrat verabschiedet das Gesetz zum Bodenprivileg. Parmelins Anregungen werden nicht berücksichtigt.

14. März: Guy Parmelin wird als Miteigentümer des Bauland-Grundstücks in Bursins VD aus dem Grundbuch gelöscht.

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