So krass wird in der Schweiz ausgebeutet
Täglich 15 Stunden chrampfen für 500 Franken Lohn

Arbeitsausbeutung ist in der Schweiz Realität. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Das Amt prüft nun, ob eine neue Strafnorm Sinn macht.
Publiziert: 10.04.2016 um 11:58 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 10:20 Uhr
Sermîn Faki

Schuften von 5 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, sechs Tage in der Woche: Das war das Schicksal eines Polen, der bei einem Zürcher Bauern angeheuert hatte. Sogar an seinem freien Tag musste er in den Stall zum Melken. Dankbar war der Landwirt aber mitnichten: Nach vier Monaten bekam der Arbeiter dafür insgesamt lausige 2000 Franken.

Noch schlimmer erging es einer jungen Brasilianerin, die als Hausmädchen bei einem St. Galler Ehepaar arbeitete: Sie lebte isoliert, musste immer verfügbar sein und erhielt statt dem vereinbarten Lohn von 2000 Franken nur 100 Franken im Monat. Zudem wurde ihr mehrfach Gewalt angedroht.

800 Franken abzüglich Miete

Kaum besser dran waren vier indische «Studenten», die in einem Genfer Restaurant sieben Tage die Woche neun Stunden kochten und putzten. Von den 800 Franken Monatslohn wurde ihnen noch die Miete für die Gemeinschaftsunterkunft abgezogen. 

Diese Fälle haben sich von 2009 bis 2014 in der Schweiz zugetragen – und es sind keine Ausnahmen, im Gegenteil. In der Schweiz ist Ausbeutung von Arbeitnehmern «recht verbreitet». Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Forscher der Universität Neuenburg haben dafür Polizei- und Gerichtsakten analysiert, Interviews mit 30 Fachpersonen geführt und auch mit Opfern von Ausbeutung gesprochen.

Sogar Behinderte werden ausgebeutet

Opfer sind meist Sans-Papiers, Asylsuchende und Migranten mit einer vorläufigen Aufnahme. Diese sind einfach auszubeuten: Die Arbeitgeber, häufig selbst mit ausländischen Wurzeln, müssen sie weder einsperren noch gewalttätig werden – es reicht, mit den Migrationsbehörden zu drohen. Die Täter schrecken nicht einmal davor zurück, Minderjährige oder Menschen mit Behinderungen auszubeuten. Wehren können die sich kaum. Häufig nehmen ihnen die Chefs gleich zu Beginn die Papiere weg.

Anders als zu erwarten kommt diese «moderne Form der Sklaverei» nicht nur in Privathaushalten vor. Am meisten betroffen ist im Gegenteil das Baugewerbe, und hier besonders der Kanton Zürich. Wenn die Zeit drängt, weil Gebäude schnell fertig werden müssen, werden kurzfristig Männer aus Osteuropa als Eisenleger, Gipser oder Maler angeworben. Diese müssen dann deutlich mehr als zulässig schuften, für extrem geringe Löhne. Manchmal müssen die Arbeiter sogar in den Rohbauten schlafen.

Täter machen sich nicht strafbar

Doch auch im Gastgewerbe, vor allem in Asia-Restaurants, und in der Landwirtschaft wird die Notlage von Migranten schamlos ausgenützt. Die Rekrutierung läuft über private Netzwerke, Kleinanzeigen, aber auch über Personalvermittlungsagenturen: Die Billigarbeiter werden mit falschen Versprechen geködert. 

Dennoch können sich die Täter in Sicherheit wiegen: In den letzten Jahren kam es gerade einmal zu vier Verurteilungen, etwa 20 Ermittlungsverfahren wurden durchgeführt. Ein Grund für die mangelnde Strafverfolgung ist, dass Arbeitsausbeutung in der Schweiz nicht strafbar ist. Eine Nische, die das Fedpol nun angehen will. Man werde sorgfältig prüfen, ob eine neue Strafnorm einen Mehrwert bringe, so eine Sprecherin. Zudem werde das Fedpol die Kantone dabei unterstützen, ihre zuständigen Behörden noch mehr zu sensibilisieren und auszubilden sowie die Zusammenarbeit zwischen kantonalen Strafverfolgungsbehörden und den Arbeitsinspektoraten zu verbessern.

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