Reform der Altersvorsorge
40- bis 50-Jährige werden zur Verlierergeneration

Die Nationalratskommission spart bei der Reform der Altersvorsorge gegenüber dem Ständerat rund 1,7 Milliarden Franken. Den Preis dafür zahlt die künftige Rentnergeneration. Gemäss Berechnungen der Verwaltung betragen die Einbussen bis zu 2080 Franken pro Jahr.
Publiziert: 19.08.2016 um 17:16 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:39 Uhr
Die grössten Einbussen hätten nach der Nationalratskommission Personen zwischen 40 und 50 Jahren.
Ruedi Studer

Das Rentenniveau soll in beiden Säulen erhalten bleiben, lautete das hehre Ziel der nationalrätlichen Sozialkommission. Auch in der beruflichen Vorsorge, wo der Umwandlungssatz von 6,8 auf neu 6,0 Prozent gesenkt werden soll.

Ein Rentenabbau sollte mittels Kompensationsmassnahmen wie einem früheren Beitragsalter, höheren Altersgutschriften oder einem tieferen Koordinationsabzug ausgeglichen werden. So sollte am Schluss jeder Rentner gleich viel im Portemonnaie haben wie bisher.

Nur: Die Kommission hat dieses Ziel verfehlt! Das musste selbst Kommissionspräsident Ignazio Cassis (FDP) eingestehen. «Das Ziel ist die Beibehaltung des Rentenniveaus. Das ist heute bei gewissen Alters- und Einkommensklassen erreicht, bei anderen nicht.»

Wo die Kommission das Ziel verfehlt und wo nicht, zeigen Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen.

Die Tabelle, die BLICK vorliegt, zeigt: Wer beim geplanten Inkrafttreten der Reform im Jahr 2018 zwischen 40 und 50 Jahre alt ist, gehört zur Verlierergeneration. Das gilt vor allem für die Männer im oberen Bereich des BVG-Obligatoriums von maximal 84'600 Franken.

Ein 2018 44-Jähriger mit einem Einkommen von 84'600 Franken verliert im Vergleich zur heutigen Regelung 2080 Franken pro Jahr – ein Minus von über 4 Prozent. 

Eher besser weg kommen tiefere Einkommen und teilweise Frauen, die einen Zuschlag aufgrund der nicht erklärbaren Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern erhalten sollen. Nichts zu befürchten hätten die über 50-Jährigen, für welche eine Übergangsregelung und damit Besitzstandswahrung gilt.

Cassis räumte ein, dass die vorgelegte Lösung damit nicht «zielkonform» se und es noch «ein Feintuning» brauche.  Das Rentennievau müsse zwar nicht für 100 Prozent der Leute erhalten bleiben, «aber es muss für fast alle stimmen».

Er betonte denn auch, dass es sich bei den Kommissionsvorschlägen nur um eine Etappe hin zur endgültigen Reformvorlage handle. «Die Reform ist noch nicht reif», so Cassis.

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