«Rassismus-Strafnorm verletzt»
Anwalt zeigt Hakenkreuz-Werber an

Das Hakenkreuz-Plakat von Parvez Sheik Fareed hat ein juristisches Nachspiel: Ein Aargauer Anwalt ist der Meinung, der Werber habe damit die Rassismus-Strafnorm verletzt.
Publiziert: 26.02.2016 um 08:56 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 15:45 Uhr
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Am Mittwoch hat die SBB die Anzeige im Zürcher HB entfernt – und löste damit eine Empörungswelle aus.
Foto: persoenlich.com

Nächste Runde im Hakenkreuz-Knatsch: David Sassan Müller, Rechtsanwalt und juristischer Berater bei der Aargauischen Industrie- und Handelskammer, klagt Werber Parvez Sheik Fareed ein.

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, hat Müller den Schritt gestern auf Facebook angekündigt. Dort schreibt er: «Ungeheuerlich, dieses Plakat... meine Strafanzeige gegen Herrn Parvez Sheik Fareed habe ich heute Nachmittag bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eingereicht.»

Gegenüber der Zeitung sagt Müller: «Ich bin der Meinung, dass die Rassismus-Strafnorm verletzt wird.» Auf dem Plakat werde das Schweizerkreuz zu einem Nazi-Symbol pervertiert, findet der Rechtsanwalt.

Müller fühlt sich vom Plakat offenbar persönlich beleidigt: «Mein Grossvater stand im Zweiten Weltkrieg an der Schweizer Grenze. Wenn ich nun sehe, dass jemand mit einem Hakenkreuz gegen die Durchsetzungsinitiative wirbt, dann ist das für mich inakzeptabel.»

Vorerst hat Müller seine Anzeige nur per E-Mail bei der Staatsanwaltschaft Zürich angemeldet. «Formal korrekt werde ich die Anzeige in schriftlicher Form nächste Woche nachreichen.»

Das umstrittene Hakenkreuz-Plakat war am Montag im Hauptbahnhof Zürich und am Dienstag im Bahnhof Genf geschaltet worden. Nach einer Flut von Beschwerden stoppten die SBB die Anzeige am Mittwoch wieder. (vsc)

Parvez Sheik Fareed liess BLICK auf Anfrage folgende Stellungnahme zukommen:

Wer glaubt, dieser Straftatbestand (Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm, Anm. d. Red.) sei erfüllt, hat den Ernst der Lage noch nicht erkannt. Nämlich was es für die Schweiz bedeutet, wenn diese Initiative an der Urne angenommen würde. Die Kampagnenbotschaft mit dem sich in ein Hakenkreuz verwandelndes Schweizerkreuz schafft den Bezug zu historischen Ereignissen, bei denen auch auf demokratischem Weg der Rechtsstaat krass in Frage gestellt wurde. Wie auch bei der Durchsetzungsinitiative, welche eine Zweiklassen-Justiz einführen möchte, die eines demokratischen Staates nicht würdig ist. Das möchte das Plakat mit dem nicht ausgebildeten Hakenkreuz sagen – weder möchte es die furchtbaren Gräuel im Dritten Reich trivialisieren noch die Befürworter in die Nazi-Ecke stellen. Das Plakat warnt vor totalitären Tendenzen, wenn an Errungenschaften wie dem Rechtsstaat herumgeschraubt wird. Dieser Anzeige sehe ich also gelassen entgegen, der Vorwurf der Verletzung gegen die Rassismus-Strafnorm ist vor diesem Hintergrund absolut lächerlich.»

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